Norm
ABGB §1120 CRechtssatz
Hat der Hauseigentümer einen Mietvertrag auf bestimmte Dauer abgeschlossen, so ist er im Falle des Hausverkaufes verpflichtet, den nicht intabulierten Mietvertrag auf den Käufer zu überbinden, um den Mieter vor der sonst möglichen Kündigung durch den neuen Hauseigentümer zu schützen. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht macht ihn schadenersatzpflichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0021206Dokumentnummer
JJR_19541217_OGH0002_0010OB00963_5300000_002