RS OGH 1954/12/17 1Ob963/53, 1Ob702/76, 1Ob501/83, 8Ob662/89, 6Ob1522/91

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Veröffentlicht am 17.12.1954
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Norm

ABGB §1120 C
ABGB §1298

Rechtssatz

Hat der Hauseigentümer einen Mietvertrag auf bestimmte Dauer abgeschlossen, so ist er im Falle des Hausverkaufes verpflichtet, den nicht intabulierten Mietvertrag auf den Käufer zu überbinden, um den Mieter vor der sonst möglichen Kündigung durch den neuen Hauseigentümer zu schützen. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht macht ihn schadenersatzpflichtig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0021206

Dokumentnummer

JJR_19541217_OGH0002_0010OB00963_5300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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