Norm
ABGB §372 IIeRechtssatz
Wenn der jüngere Mieter das Bestandobjekt kauft, so erlischt sein Mietrecht erst mit seiner Einverleibung als Eigentümer. Bis dahin kann vom verdrängten Mieter nach § 372 ABGB auf Räumung geklagt werden und muß ihm im Falle seiner Unredlichkeit weichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0012732Dokumentnummer
JJR_19521112_OGH0002_0030OB00646_5200000_001