Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich
Das Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich umfasst 100 Stunden und ist im 2. Ausbildungsjahr der PFA-Ausbildung gemäß der Anlage 3 durchzuführen.
In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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