§ 48 PA-PFA-AV Schriftliche Arbeit im Fachbereich im Rahmen der PFA-Ausbildung

PA-PFA-AV - Pflegeassistenzberufe-Ausbildungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.09.2026
Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich

 Das Modul Schriftliche Arbeit im Fachbereich umfasst 100 Stunden und ist im 2. Ausbildungsjahr der PFA-Ausbildung gemäß der Anlage 3 durchzuführen.

In Kraft seit 01.09.2016 bis 31.12.9999
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