Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000 (LWK-G) Fundstelle

LWK-G - Salzburger Landwirtschaftskammergesetz 2000

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.04.2024

Änderung

LGBl Nr 46/2001 (Blg LT 12. GP: RV 316, AB 440, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 75/2009 (Blg LT 14. GP: RV 13, AB 57, jeweils 1. Sess)

LGBl Nr 53/2011 (Blg LT 14. GP: RV 285, AB 393, jeweils 3. Sess)

LGBl Nr 15/2012 (Blg LT 14. GP: RV 160, AB 215, jeweils 4. Sess)

LGBl Nr 107/2012 (Blg LT 14. GP: RV 66, AB 98, jeweils 5. Sess)

LGBl Nr 106/2013 (Blg LT 15. GP: RV 80, AB 142, jeweils 2. Sess)

LGBl Nr 33/2019 (Blg LT 16. GP: RV 184, AB 239, jeweils 2. Sess)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Einrichtung der Kammer für Land- und
Forstwirtschaft in Salzburg

 

              § 1         Berufsvertretung als Körperschaft des öffentlichen Rechts

              § 2         Ziele der Landwirtschaftskammer

              § 3         Umfang der Land- und Forstwirtschaft

 

2. Abschnitt

 

              § 4         Mitgliedschaft zur Landwirtschaftskammer

 

3. Abschnitt

Sachlicher Wirkungskreis der Landwirtschaftskammer

 

              § 5         Eigener und übertragener Wirkungsbereich

              § 6         Aufgaben der Landwirtschaftskammer

              § 7         Aufgaben der Bezirksbauernkammern

              § 8         Begutachtung

 

4. Abschnitt

Organisation der Landwirtschaftskammer
und der Bezirksbauernkammern

1. Unterabschnitt

Landwirtschaftskammer

 

              § 9         Organe der Landwirtschaftskammer

              § 10       Funktion und Zusammensetzung der Vollversammlung

              § 11       Einberufung der Vollversammlung, Anträge und Beschlussfassung

              § 12       Wahl des Vorstandes und von Ausschussmitgliedern

              § 13       Vorstand

              § 14       Präsident

              § 15       Forstwirtschaftlicher Ausschuss

              § 16       Andere Fachausschüsse

              § 17       Kontrollausschuss

 

2. Unterabschnitt

 

              § 18       Bezirksbauernkammern

              § 19       Ortsausschüsse

 

3. Unterabschnitt

Gemeinsame Bestimmungen

 

              § 20       Gebührnisse

              § 21       Beginn und Ende der Funktion

              § 22       Amtsverlust

              § 23       (Un)Vereinbarkeiten

 

4. Unterabschnitt

 

              § 24       Bäuerinnenorganisation

 

5. Unterabschnitt

 

              § 25       Fachvereine und Fachverbände

 

5. Abschnitt

Wahlen

 

              § 26       Anwendungsbereich

              § 27       Aktives Wahlrecht

              § 28       Ort der Wahlausübung

              § 29       Art der Wahlausübung

              § 30       Passives Wahlrecht

              § 31       Verhältniswahlrecht; Ersatzmitglieder

              § 32       Wahlperiode

              § 33       Wahlbehörden

              § 34       Mitwirkung der Gemeinden und der Sozialversicherungsanstalt der Bauern

              § 35       Wahlordnung

              § 36       Amtliche Befragung

 

6. Abschnitt

Kosten der Geschäftsführung

 

              § 37       Einnahmen der Kammer

              § 38       Kammerumlage

              § 39       Jahresbeiträge

              § 40       Einhebung der Jahresbeiträge

              § 41       Einbringung von Kostenbeiträgen und -ersätzen

              § 42       Voranschlag

              § 43       Rechnungsabschluss

              § 44       Trennung der Gebarung

              § 45       Gebarungskontrolle

 

7. Abschnitt

Verhältnis zu den Behörden und
öffentlich-rechtlichen Körperschaften

 

              § 46       Wechselseitige Auskunfts- und Unterstützungspflicht

              § 46a     Verarbeitung personenbezogener Daten

              § 47       Sitzungsteilnahme

              § 48       Aufsicht; Außerkraftsetzung von Beschlüssen

              § 49       Verlangen auf Einberufung der Vollversammlung; Auflösung

 

8. Abschnitt

Das Kammeramt

 

              § 50       Besorgung der Geschäfte der Landwirtschaftskammer

              § 51       Besorgung der Geschäfte der Bezirksbauernkammern

              § 52       Geschäftsordnung

 

9. Abschnitt

Schlussbestimmungen

 

              § 53       Abgabenbefreiung

              § 54       Strafbestimmungen

              § 55       Verweisungen auf Bundes- und Unionsrecht 

              § 56       Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu

In Kraft seit 18.05.2019 bis 31.12.9999
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