(1) Aufgabe der/des unmittelbaren Vorgesetzten ist es, ihre/seine Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter auf Weiterbildungsmöglichkeiten zeitgerecht aufmerksam zu machen und konkrete Vorschläge über zu absolvierende Fortbildungsmaßnahmen zu unterbreiten. Laufbahnorientierte Fortbildungsmaßnahmen sind in Verbindung mit gezielter Personalentwicklung in Absprache mit der Mitarbeiterin/dem Mitarbeiter entsprechend den individuell gesetzten Zielen und Fähigkeiten vorzunehmen. Diese Fortbildungsmaßnahmen sind in geeigneter Form zu dokumentieren.
(2) Die Zulassung zu Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen ist grundsätzlich auch den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mit herabgesetzter Wochendienstzeit (teilbeschäftigten Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern) zu ermöglichen.
(3) Bei der Organisation und zeitlichen Durchführung von Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen ist eine Teilnahmemöglichkeit von sorgepflichtigen Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern so weit als möglich zu berücksichtigen.
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