Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.04.2024
Sind Frauen in Dienststellen unterrepräsentiert, sind Bewerberinnen, sofern sie für die angestrebte Stelle nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, bevorzugt aufzunehmen.
In Kraft seit 29.03.2003 bis 31.12.9999
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