Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.04.2024
Es müssen die organisatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, dass leitende Funktionen grundsätzlich auch mit herabgesetzter Wochendienstzeit (teilbeschäftigt) ausgeübt werden können. Im Bereich der Krankenanstalten ist auf die speziellen Erfordernisse Rücksicht zu nehmen.
In Kraft seit 29.03.2003 bis 31.12.9999
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