(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. März 2003, in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Juli 1999, betreffend das Frauenförderungsprogramm für den Steiermärkischen Landesdienst, LGBl. Nr. 74/1999 in der Fassung LGBl. Nr. 77/1999, außer Kraft.
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