§ 13 L-FFP Spezielle Schulungsmaßnahmen für Bedienstete der Verwendungs-/Entlohnungsgruppe C/c und D/d

L-FFP - Landes-Frauenförderungsprogramm

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 17.04.2024

Es sind im verstärkten Maße Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Verwendungs-/Entlohnungsgruppe C/c und D/d mit dem Ziel der Höherqualifizierung vorzusehen, um eine Durchlässigkeit des Personaleinsatzes unabhängig von den Anstellungserfordernissen zu erleichtern.

In Kraft seit 29.03.2003 bis 31.12.9999
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