(1) Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter sind über sämtliche Modelle einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung im Zusammenhang mit der Mutterschaft/Väterkarenz zu informieren.
(2) Durch gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg sowie durch begleitende Maßnahmen (Umorganisation, Reduzierung des Aufgabenbereiches) soll der Wiedereinstieg und die Wiedereingliederung am Arbeitsplatz unterstützt werden.
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