§ 14 L-FFP Schulung für Führungskräfte

L-FFP - Landes-Frauenförderungsprogramm

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 18.04.2024

(1) Personalverantwortliche und Bedienstete, die mit Maßnahmen der Organisationsentwicklung betraut sind, haben sich über das Landes-Gleichbehandlungsgesetz und damit verbundene Fragen der Frauenförderung zu informieren. Diese Themen sind bei Fachtagungen der Personalverantwortlichen sowie bei aktuellem Anlass zu behandeln.

(2) In den Schulungen für Führungskräfte sind Themen wie Frauenförderung, Landes-Gleichbehandlungsgesetz, Umgang mit Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zu behandeln.

In Kraft seit 29.03.2003 bis 31.12.9999
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