Mit der Umsetzung des Frauenförderungsprogramms sollen folgende Ziele erreicht werden:
Chancengleichheit: Sowohl im Grundsatz wie auch in der Praxis die Chancengleichheit in Beschäftigung und Beruf sicherzustellen.
Änderung der Berufshierarchie: Durch entsprechende Bedingungen den Anteil von Frauen in leitenden Funktionen sowie in Kommissionen und Gremien zu erhöhen. Für gleiche Qualifikation gleiche Berufs- und Aufstiegschancen zu sichern.
Überwindung rollenspezifischer Arbeitsteilung:
Durch Vermeidung von geschlechtsspezifischen Merkmalen in Stellenausschreibungen und Arbeitsplatzbeschreibungen. Durch Ermutigung von Frauen in Ausschreibungen.
Flexible Arbeitszeitstrukturen: Durch eine flexible, akzeptable Arbeitszeitgestaltung den Eintritt in das Erwerbsleben zu erleichtern und eine bessere Vereinbarung der Berufstätigkeit mit den Familienaufgaben zu ermöglichen.
Information, Aus- und Weiterbildung: Den Zugang für Frauen zu Qualifikationen sowie Fort- und Weiterbildung zu erleichtern.
Personalentwicklung: Die soziale und persönliche Kompetenz sowie die Managementkompetenz durch gezielte Maßnahmen der Personalentwicklung und durch geeignete Schulungen zu fördern, insbesondere sollen frauenspezifische Seminare angeboten werden.
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