Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.08.2026
Fördergegenstände
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1.Ziffer einsNeubau von wassereffizienten bzw. Investitionen in wassereffiziente Bewässerungsanlagen (ab Feld bzw. Gewächshaus). Gefördert werden:
a)Litera aNeubau von wassereffizienten Bewässerungsanlagen (ab Feld bzw. Gewächshaus) inklusive Drainagierung auf Feld bzw. Gewächshaus (Neuinstallation wassersparender Bewässerungsverfahren möglich, zB Installation einer Anlage für sparsame Tropfbewässerung oder Geräte wie beispielsweise Tunnelsprühgeräte für Raumkulturen),
b)Litera bMaschinen zur Frostabwehr, Frostschutzberegnungsanlagen,
c)Litera cVerlustarme Sprühtechnik,
d)Litera dErstellung von Produktionsflächen als Ebbe-Flutsystem mit Auffangbecken für Wasser und Nährstoffe und
e)Litera eAnschaffung von elektrischen Tauchwasserpumpen für die Rückgewinnung bzw. die Rückführung von Wasser von Produktionsflächen in Bewässerungsteiche.
2.Ziffer 2Modernisierung bestehender Bewässerungsanlagen: Förderfähig ist der Ersatz bestehender Bewässerungsanlagen durch wassersparende Verfahren auf dem Feld und im Gewächshaus sowie der Austausch maroder Wasserleitungen zur Beregnung;
3.Ziffer 3Einsatz wassersparender Technik zur Aufbereitung von Produkten einschließlich Brauch- und Abwasserreinigung. Förderfähig sind:
a)Litera aBogensiebe zur Abwasserklärung,
b)Litera bBiologische Abwasserreinigung,
c)Litera cRückführung von Überschusswasser in ein Wiederaufbereitungssystem mit Desinfektion und Entkeimung sowie anschließender Einspeisung und
d).Litera dwassersparende Filteranlagen im Sortier- und Aufbereitungsprozess der biologischen Produktion;
4.Ziffer 4Bau von Rückhalte-/Speicherbecken für Bewässerung (zB Regenwasser).
In Kraft seit 03.01.2026 bis 31.12.9999
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