§ 165 GSP-AV Auflagen und Verpflichtungen

GSP-AV - GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.08.2026

Folgendes ist zu dokumentieren:

  1. 1.Ziffer einsArten und Kosten des verwendeten Saat- und Pflanzgutes, Einsparung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel, Kosten des konventionellen Saat- und Pflanzgutes und
  2. 2.Ziffer 2Nachweis über Resistenz oder Toleranz bzw. besondere Eignung.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 165 GSP-AV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 165 GSP-AV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 165 GSP-AV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 165 GSP-AV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 165 GSP-AV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis GSP-AV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 164 GSP-AV
§ 166 GSP-AV