§ 163 GSP-AV Verbesserung der Resilienz gegenüber Schädlingen und Pflanzenkrankheiten (47-14)

GSP-AV - GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.08.2026
Fördergegenstände

Gefördert wird die Verwendung von resistentem Saat- und Pflanzengut sowie standortangepasster Sorten.

In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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