§ 172 GSP-AV Auflagen und Verpflichtungen

GSP-AV - GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.08.2026

Für die Fördergegenstände gemäß § 171 sind folgende Dokumentationen erforderlich: Für die Fördergegenstände gemäß Paragraph 171, sind folgende Dokumentationen erforderlich:

  1. 1.Ziffer einsFür Aktivitäten gemäß § 171 Z 1 Art und Kosten der eingesetzten alternativen Methoden oder Verfahren, die Einsparung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und die Kosten der konventionellen Methoden oder Verfahren,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 171, Ziffer eins, Art und Kosten der eingesetzten alternativen Methoden oder Verfahren, die Einsparung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln und die Kosten der konventionellen Methoden oder Verfahren,
  2. 2.Ziffer 2Für Aktivitäten gemäß § 171 Z 2 die Art der eingesetzten Geräte oder die Beauftragung eines geeigneten Anbieters dieser Dienstleistung und die Kosten der Maßnahme,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 171, Ziffer 2, die Art der eingesetzten Geräte oder die Beauftragung eines geeigneten Anbieters dieser Dienstleistung und die Kosten der Maßnahme,
  3. 3.Ziffer 3Für Aktivitäten gemäß § 171 Z 3 Arten und Kosten des eingesetzten alternativen Kulturverfahrens, die Einsparung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und die Kosten des konventionellen Kulturverfahrens,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 171, Ziffer 3, Arten und Kosten des eingesetzten alternativen Kulturverfahrens, die Einsparung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und die Kosten des konventionellen Kulturverfahrens,
  4. 4.Ziffer 4Für Aktivitäten gemäß § 171 Z 4 die Art der eingesetzten Geräte und die Kosten der Maßnahme,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 171, Ziffer 4, die Art der eingesetzten Geräte und die Kosten der Maßnahme,
  5. 5.Ziffer 5Für Aktivitäten gemäß § 171 Z 5 Art und Kosten der eingesetzten Technologien, die Einsparung von Düngemitteln und die Kosten der konventionellen Methoden oder Verfahren.Für Aktivitäten gemäß Paragraph 171, Ziffer 5, Art und Kosten der eingesetzten Technologien, die Einsparung von Düngemitteln und die Kosten der konventionellen Methoden oder Verfahren.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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