§ 178 GSP-AV Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse (47-18)

GSP-AV - GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.08.2026
Fördergegenstände

Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:

  1. 1.Ziffer einsInvestition in nachhaltige Logistiksysteme sowie zur Verbesserung und Erhaltung der Qualität bei Aufbereitung, Lagerung und Transport:
    1. a)Litera aNeubau von klimaschonenden Kühllagern und Lagerräumen,
    2. b)Litera bVerbesserung vorhandener Lagerungstechnik (zB CA- und ULO-Technik, N2-Separator der Umgebungsluft zur Herstellung optimaler Lagerbedingungen im CA-Lager), auch in Bezug auf die Klimaschonung,
    3. c)Litera cZusätzliche Ausrüstung von Transportfahrzeugen für den gekühlten Transport,
    4. d)Litera dAnschaffung produktspezifischer, qualitätserhaltender Aufbereitungsanlagen,
  2. 2.Ziffer 2Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bestehender Lagerräume und Lager, sowie von Sortier-, Verarbeitungs- und Verpackungstechnik, mit besonderem Fokus auf die Klimaschonung und
  3. 3.Ziffer 3Erstellung nachhaltiger Logistikkonzepte zur Verringerung des CO2-Ausstoßes.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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