§ 178 GSP-AV (GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung), Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse (47-18) - JUSLINE Österreich
§ 178 GSP-AV Stärkung der Nachhaltigkeit und Effizienz des Transports sowie der Lagerung von Erzeugnissen des Sektors Obst und Gemüse (47-18)
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.08.2026
Fördergegenstände
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
1.Ziffer einsInvestition in nachhaltige Logistiksysteme sowie zur Verbesserung und Erhaltung der Qualität bei Aufbereitung, Lagerung und Transport:
a)Litera aNeubau von klimaschonenden Kühllagern und Lagerräumen,
b)Litera bVerbesserung vorhandener Lagerungstechnik (zB CA- und ULO-Technik, N2-Separator der Umgebungsluft zur Herstellung optimaler Lagerbedingungen im CA-Lager), auch in Bezug auf die Klimaschonung,
c)Litera cZusätzliche Ausrüstung von Transportfahrzeugen für den gekühlten Transport,
2.Ziffer 2Sanierungs- und Renovierungsarbeiten bestehender Lagerräume und Lager, sowie von Sortier-, Verarbeitungs- und Verpackungstechnik, mit besonderem Fokus auf die Klimaschonung und
3.Ziffer 3Erstellung nachhaltiger Logistikkonzepte zur Verringerung des CO2-Ausstoßes.
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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