Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.08.2026
Für die Fördergegenstände gemäß § 174 sind folgende Dokumentationen erforderlich: Für die Fördergegenstände gemäß Paragraph 174, sind folgende Dokumentationen erforderlich:
1.Ziffer einsFür Aktivitäten gemäß § 174 Z 1 Art, Menge und Kosten der verwendeten Materialien (Folien, Clipse, Haken, Schnüre, etc.) und Kosten der Standardmaterialien,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 174, Ziffer eins, Art, Menge und Kosten der verwendeten Materialien (Folien, Clipse, Haken, Schnüre, etc.) und Kosten der Standardmaterialien,
2.Ziffer 2Für Aktivitäten gemäß § 174 Z 2 Art und Kosten der Kennzeichnungsgeräte und die Materialeinsparung der Alternative gegenüber der Ausgangssituation,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 174, Ziffer 2, Art und Kosten der Kennzeichnungsgeräte und die Materialeinsparung der Alternative gegenüber der Ausgangssituation,
3.Ziffer 3Für Aktivitäten gemäß § 174 Z 3 Art und Kosten der verwendeten Geräte und Ausrüstungen, die Einsparung/der Vorteil der Alternative gegenüber der Ausgangssituation (Einackerung),Für Aktivitäten gemäß Paragraph 174, Ziffer 3, Art und Kosten der verwendeten Geräte und Ausrüstungen, die Einsparung/der Vorteil der Alternative gegenüber der Ausgangssituation (Einackerung),
4.Ziffer 4Für Aktivitäten gemäß § 174 Z 4 Art und Kosten der verwendeten Geräte und Ausrüstungen, die Einsparung bzw. der Vorteil der Alternative gegenüber der Ausgangssituation (Dokumentation: Vergleich von behandelter und nichtbehandelter Ware betreffend Schwundverringerung).Für Aktivitäten gemäß Paragraph 174, Ziffer 4, Art und Kosten der verwendeten Geräte und Ausrüstungen, die Einsparung bzw. der Vorteil der Alternative gegenüber der Ausgangssituation (Dokumentation: Vergleich von behandelter und nichtbehandelter Ware betreffend Schwundverringerung).
In Kraft seit 06.08.2024 bis 31.12.9999
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