§ 176 GSP-AV Auflagen und Verpflichtungen

GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.08.2024 bis 31.12.9999

Für die Fördergegenstände gemäß § 174 sind folgende Dokumentationen erforderlich: Für die Fördergegenstände gemäß Paragraph 174, sind folgende Dokumentationen erforderlich:

  1. 1.Ziffer einsFür Aktivitäten gemäß § 174 Z 1 Art, Menge und Kosten der verwendeten Materialien (Folien, Clipse, Haken, Schnüre, etc.) und Kosten der Standardmaterialien,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 174, Ziffer eins, Art, Menge und Kosten der verwendeten Materialien (Folien, Clipse, Haken, Schnüre, etc.) und Kosten der Standardmaterialien,
  2. 2.Ziffer 2Für Aktivitäten gemäß § 174 Z 2 Art und Kosten der Kennzeichnungsgeräte und die Materialeinsparung der Alternative gegenüber der Ausgangssituation,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 174, Ziffer 2, Art und Kosten der Kennzeichnungsgeräte und die Materialeinsparung der Alternative gegenüber der Ausgangssituation,
  3. 23.Ziffer 23Für Aktivitäten gemäß § 174 Z 2 3 Art und Kosten der Kennzeichnungsgeräteverwendeten Geräte und Ausrüstungen, die MaterialeinsparungEinsparung/der Vorteil der Alternative gegenüber der Ausgangssituation (Einackerung),Für Aktivitäten gemäß Paragraph 174, Ziffer 23, Art und Kosten der Kennzeichnungsgeräteverwendeten Geräte und Ausrüstungen, die MaterialeinsparungEinsparung/der Vorteil der Alternative gegenüber der Ausgangssituation (Einackerung),
  4. 34.Ziffer 34Für Aktivitäten gemäß § 174 Z 3 4 Art und Kosten der verwendeten Geräte und Ausrüstungen, die Einsparung/ bzw. der Vorteil der Alternative gegenüber der Ausgangssituation (EinackerungDokumentation: Vergleich von behandelter und nichtbehandelter Ware betreffend Schwundverringerung).Für Aktivitäten gemäß Paragraph 174, Ziffer 34, Art und Kosten der verwendeten Geräte und Ausrüstungen, die Einsparung/ bzw. der Vorteil der Alternative gegenüber der Ausgangssituation (EinackerungDokumentation: Vergleich von behandelter und nichtbehandelter Ware betreffend Schwundverringerung).

Stand vor dem 05.08.2024

In Kraft vom 01.01.2023 bis 05.08.2024

Für die Fördergegenstände gemäß § 174 sind folgende Dokumentationen erforderlich: Für die Fördergegenstände gemäß Paragraph 174, sind folgende Dokumentationen erforderlich:

  1. 1.Ziffer einsFür Aktivitäten gemäß § 174 Z 1 Art, Menge und Kosten der verwendeten Materialien (Folien, Clipse, Haken, Schnüre, etc.) und Kosten der Standardmaterialien,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 174, Ziffer eins, Art, Menge und Kosten der verwendeten Materialien (Folien, Clipse, Haken, Schnüre, etc.) und Kosten der Standardmaterialien,
  2. 2.Ziffer 2Für Aktivitäten gemäß § 174 Z 2 Art und Kosten der Kennzeichnungsgeräte und die Materialeinsparung der Alternative gegenüber der Ausgangssituation,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 174, Ziffer 2, Art und Kosten der Kennzeichnungsgeräte und die Materialeinsparung der Alternative gegenüber der Ausgangssituation,
  3. 23.Ziffer 23Für Aktivitäten gemäß § 174 Z 2 3 Art und Kosten der Kennzeichnungsgeräteverwendeten Geräte und Ausrüstungen, die MaterialeinsparungEinsparung/der Vorteil der Alternative gegenüber der Ausgangssituation (Einackerung),Für Aktivitäten gemäß Paragraph 174, Ziffer 23, Art und Kosten der Kennzeichnungsgeräteverwendeten Geräte und Ausrüstungen, die MaterialeinsparungEinsparung/der Vorteil der Alternative gegenüber der Ausgangssituation (Einackerung),
  4. 34.Ziffer 34Für Aktivitäten gemäß § 174 Z 3 4 Art und Kosten der verwendeten Geräte und Ausrüstungen, die Einsparung/ bzw. der Vorteil der Alternative gegenüber der Ausgangssituation (EinackerungDokumentation: Vergleich von behandelter und nichtbehandelter Ware betreffend Schwundverringerung).Für Aktivitäten gemäß Paragraph 174, Ziffer 34, Art und Kosten der verwendeten Geräte und Ausrüstungen, die Einsparung/ bzw. der Vorteil der Alternative gegenüber der Ausgangssituation (EinackerungDokumentation: Vergleich von behandelter und nichtbehandelter Ware betreffend Schwundverringerung).

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