§ 183 GSP-AV Beratungsdienste und technische Hilfe im Umweltbereich (47-20)

GSP-AV - GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.08.2026
Fördergegenstände

Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:

  1. 1.Ziffer einsErzeugerorganisationsspezifische Beratung und technische Hilfe hinsichtlich
    1. a)Litera anachhaltiger Schädlings- und Krankheitsbekämpfungstechniken,
    2. b)Litera bnachhaltiger Nutzung von Pflanzenschutzprodukten,
    3. c)Litera cAnpassung und Eindämmung des Klimawandels,
    4. d)Litera dverbesserter umweltgerechter Produktion und
    5. e)Litera eZielerreichung in den Bereichen Klima und Umwelt;
  2. 2.Ziffer 2Bewertungsstudien, Klassifizierung und Zertifizierung im Zusammenhang mit Life-Change Assessment (Environmental Footprint, CO2-Fußabdruck, ökologischer Fußabdruck, Wasserfußabdruck).
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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