Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS) vom 10.02.2017, VN XXXX, wurde gemäß §§ 38 iVm 17 Abs. 1 und §§ 58 iVm 44 und 46 AlVG festgestellt, dass dem Beschwerdeführer Notstandshilfe ab 09.02.2017 gebührt, da er den Antrag an diesem Tag gestellt hat. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice römisch 40 (im Folgenden: AMS) vom 10.02.2017, VN römisch 40 , wurde gemäß Paragraphen 38, in Verbindung m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer zählt seit XXXX mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 60 v.H. zum Kreis der begünstigten Behinderten. Der Beschwerdeführer zählt seit römisch 40 mit einem festgestellten Grad der Behinderung von 60 v.H. zum Kreis der begünstigten Behinderten. Er brachte am XXXX einen Antrag auf Neufestsetzung des Grades der Behinderung beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (in der Folge: belangte Behörde oder kurz AMS) gegenüber dem Beschwerdeführer (in der Folge so oder kurz BF) aus, dass er gemäß § 38 iVm. § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) 1977 den Anspruch auf Notstandshilfe für den Zeitraum XXXX bis XXXX verloren habe und Nachsicht nicht erteilt werde. 1. Mit Bescheid vom römi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) brachte am 14.04.2016 beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) einen Antrag auf Ausstellung eine Behindertenpasses, sowie auf Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" in den Behindertenpass ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 29.12.2015 den Antrag auf Verlängerung seines bis zum 31.12.2015 befristet ausgestellten Behindertenpasses. Über Aufforderung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde), wurde ein Befund nachgereicht. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) stellte am 29.12.2015 den Antrag auf Verlängerung seine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.02.2017, zugestellt am 28.02.2017, hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse die Beschwerde der Firma XXXX gegen den Bescheid der Kasse vom 11.8.2016 betreffend Beitragszuschlag nach § 113 Abs. 1 Z. 1 i.V.m. Abs. 2 ASVG als unbegründet abgewiesen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 23.02.2017, zugestellt am 28.02.2017, hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkas... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX begehrte mit Antrag vom 4.10.2016 unter Zuhilfenahme des Formulars idF 11/2015 die "Ausstellung eines Ausweises gemäß 1. römisch 40 begehrte mit Antrag vom 4.10.2016 unter Zuhilfenahme des Formulars in der Fassung 11 aus 2015, die "Ausstellung eines Ausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)". In diesem Antragsformular wird folgender Hinweis gegeben: "Wenn Sie noch nicht im Besitz eines... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.09.2016 wurde ausgesprochen, dass der Bezug der Notstandshilfe für den Zeitraum vom 03.06.2014 bis 31.01.2015 und vom 01.03.2015 bis 31.05.2015 des XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 24 Abs 2 iVm § 38 AlVG widerrufen wird und der BF gemäß § 25 Abs. 1 AlVG verpflichtet ist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) brachte am 10.08.2015 beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, Landesstelle XXXX (im Folgenden: belangte Behörde), einen Antrag auf Vornahme der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" in den Behindertenpass ein. Dem Antrag war ein Konvolut an verschieden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein XXXX was misslang. 1. Der Beschwerdeführer, ein römisch 40 was misslang. 2. Mit Antrag vom XXXX ersuchte der Beschwerdeführer beim XXXX um Ausstellung eines neuerlichen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 (Berufspilot). 2. Mit Antrag vom römisch 40 ersuchte der Beschwerdeführer beim römisch 40 um Ausstellung eines neuerlichen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 (Berufspil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein XXXX was misslang. 1. Der Beschwerdeführer, ein römisch 40 was misslang. 2. Mit Antrag vom XXXX ersuchte der Beschwerdeführer beim XXXX um Ausstellung eines neuerlichen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 (Berufspilot). 2. Mit Antrag vom römisch 40 ersuchte der Beschwerdeführer beim römisch 40 um Ausstellung eines neuerlichen Tauglichkeitszeugnisses der Klasse 1 (Berufspil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16.9.2015 wurde XXXX (in der Folge BF) der Bezug von Arbeitslosengeld vom 3.9.2015 bis 14.10.2015 verweigert. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 16.9.2015 wurde römisch 40 (in der Folge BF) der Bezug von Arbeitslosengeld vom 3.9.2015 bis 14.10.2015 verweigert. Dagegen erhob der BF fristgerecht Beschwerde. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 11.11.2015 wurde die Bes... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Beschwerdevorentscheidung des AMS Wien XXXX vom XXXX wurde laut Zustellnachweis ab XXXX beim zuständigen Postamt zur Abholung hinterlegt und gilt gemäß § 17 Abs. 3 Zustellgesetz (ZustG) mit XXXX (=Beginn der Abholfrist) als zugestellt. Die Beschwerdevorentscheidung des AMS Wien römisch 40 vom römisch 40 wurde laut Zustellnachweis ab römisch 40 beim zuständigen Postamt zur Abholung hinterlegt und gilt gemäß Paragr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 20.11.2015 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer mit Geltendmachung ab 19.11.2015 Notstandshilfe. 2. Mit Bescheid vom 04.01.2016 wurde ihm Notstandshilfe gemäß § 38 iVm § 17 und gem. § 58 iVm. §§44 und 46 AlVG ab 19.11.2016 gewährt. 2. Mit Bescheid vom 04.01.2016 wurde ihm Notstandshilfe gemäß Paragraph 38, in Verbindung mit Paragraph 17 und gem. Paragraph 58, in Verbindung mit §§44 und 46 AlVG a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX beantragte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) bei der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (in der Folge kurz: AMS oder belangte Behörde) mit bundeseinheitlichem Antragsformular die Gewährung der Notstandshilfe. 1. Am römisch 40 beantragte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) bei der regionalen Geschäftsstelle römisch 40 des Arbeitsmarktservice (in der Folge kurz: AMS o... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Baden (im Folgenden: AMS) vom 09.12.2015, VSNR XXXX, wurde der Bezug von Übergangsgeld für den Zeitraum vom 01.02.2014 bis 30.06.2014 gemäß § 39a Abs. 6 iVm. § 24 Abs. 2 AlVG der nunmehrigen Beschwerdeführerin widerrufen und gemäß § 39a Abs. 6 iVm. § 25 Abs. 1 AlVG die nunmehrige Beschwerdeführerin zur Rückzahlung des unberechtigt empfangenen Übergangsgeldes in der Höhe von € 4.201,50 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das Arbeitsmarktservice Mattersburg (im Folgenden: belangte Behörde) hat mit Bescheid vom 12.06.2015 festgestellt, dass der Beschwerdeführer für den im Bescheid genannten Zeitraum den Anspruch auf Notstandshilfe verloren hat. 2. Mit Bescheid vom 30.07.2015, AZ: 2015-XXXX, wurde der gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde vom 26.06.2015 im Rahmen eine Beschwerdevorentscheidung nicht stattgegeben. Um Wie... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Vermessungsamt XXXX legte dem Bundesverwaltungsgericht (= BVwG) die beiden entscheidungsgegenständlichen Bescheidbeschwerden vor, nachdem die beiden Beschwerdeführer anwaltlich vertreten in einem verbundenen Schriftsatz die Vorlage der Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht Burgenland begehrt hatten. Das Vermessungsamt römisch 40 legte dem Bundesverwaltungsgericht (= BVwG) die beiden entscheidungsgegenständl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das Vermessungsamt XXXX legte dem Bundesverwaltungsgericht (= BVwG) die beiden entscheidungsgegenständlichen Bescheidbeschwerden vor, nachdem die beiden Beschwerdeführer anwaltlich vertreten in einem verbundenen Schriftsatz die Vorlage der Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht Burgenland begehrt hatten. Das Vermessungsamt römisch 40 legte dem Bundesverwaltungsgericht (= BVwG) die beiden entscheidungsgegenständl... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid der belangten Behörde vom 12.11.2015 wurde Frau XXXX (in der Folge BF) der Bezug von Weiterbildungsgeld vom 08.11.2013 bis 31.12.2013 widerrufen und ein Betrag in Höhe von € 830,99 zurückgefordert. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 12.11.2015 wurde Frau römisch 40 (in der Folge BF) der Bezug von Weiterbildungsgeld vom 08.11.2013 bis 31.12.2013 widerrufen und ein Betrag in Höhe von € 830,99 zurückgefo... mehr lesen...
I402 2111469-1/2E IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Philipp CEDE, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerde des XXXX, vertreten durch Mag. Harald HOUDEK, Steuerberater und Wirtschaftstreuhände, Sillgasse 19, 6020 Innsbruck, gegen den Bescheid der Tiroler Gebietskrankenkasse vom 11.05.2015, Zahl 18-2013-BW-MS2BG-0005S, zu Recht erkannt: Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Philipp CEDE, LL.M. als Einzelrichter über ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer bezog gegenständlich ab 29.04.2015 Arbeitslosengeld (Aktenzahl des übermittelten Verwaltungsaktes [AZ] 46). 1.2. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Salzburg [AMS] vom 13.10.2015, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer den Anspruch auf Arbeitslosengeld gemäß § 10 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1977 in geltender Fassung für den Zeitraum von 18.0... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Bescheide des AMS Wien Esteplatz vom 01.04.2015 betreffend Anspruchsverlust von Notstandshilfe vom 26.01.2015 bis 08.03.2015 und 19.03.2015 bis 22.03.2015 gemäß § 10 in Verbindung mit § 38 AlVG wurden dem Beschwerdeführer zugestellt. Die Bescheide des AMS Wien Esteplatz vom 01.04.2015 betreffend Anspruchsverlust von Notstandshilfe vom 26.01.2015 bis 08.03.2015 und 19.03.2015 bis 22.03.2015 gemäß Paragraph 10, in Ver... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Die Bescheide des AMS Wien Esteplatz vom 01.04.2015 betreffend Anspruchsverlust von Notstandshilfe vom 26.01.2015 bis 08.03.2015 und 19.03.2015 bis 22.03.2015 gemäß § 10 in Verbindung mit § 38 AlVG wurden dem Beschwerdeführer zugestellt. Die Bescheide des AMS Wien Esteplatz vom 01.04.2015 betreffend Anspruchsverlust von Notstandshilfe vom 26.01.2015 bis 08.03.2015 und 19.03.2015 bis 22.03.2015 gemäß Paragraph 10, in Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit Bescheid des Streitkräfteführungskommandos vom 18.06.2015 wurde der Antrag des Beschwerdeführers (BF) auf Neufestsetzung des Vorrückungsstichtages gemäß § 175 Abs. 79 Z 3 des Gehaltsgesetzes 1956 als unzulässig zurückgewiesen. Der Bescheid wurde vom BF nachweislich am 07.07.2015 übernommen. Mit Bescheid des Streitkräfteführungskommandos vom 18.06.2015 wurde der Antrag des B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit vier Bescheiden der regionalen Geschäftsstelle des AMS, XXXX, (im Folgenden: belangte Behörde), VersNr.: XXXX, vom jeweils 14.04.2015, wurde der Bezug des Beschwerdeführers XXXX (im Folgenden: BF) des bis dahin zur Auszahlung gelangten Arbeitslosengeldes beginnend mit XXXX, aufgrund eines bestehenden Arbeitsvertrages zur Firma XXXX, eingestellt, und festgestellt, dass der BF im Zeitraum XXXX bis XXXX, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid vom 02.03.2015, VSNR: XXXX, hat die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) hinsichtlich XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF), XXXX, mangels Notlage beginnend mit 01.02.2015 den Bezug der Notstandshilfe gemäß § 33 iVm. §§ 38 und 24 Abs. 1 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977 und § 2 Not... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Bescheid des AMS Wien Prandaugasse vom 27.02.2015 wurde dem Beschwerdeführer laut Niederschrift vom 16.04.2015 am 04.03.2015 zugestellt. Laut Rechtsmittelbelehrung stand dem Beschwerdeführer das Recht zu, innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Bescheides bei der Regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Beschwerde einzubringen. Der Bescheid gilt mit 04.03.2015 als zugestellt, die Frist zur Einbrin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht seit dem Jahr 2008 - mit Unterbrechungen- im Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfebezug. Mit Schreiben des AMS vom 15.01.2014 wurde dem BF erstmals mitgeteilt dass sein Anspruch auf Notstandshilfe mit 21.12.2014 endet. Mit Schreiben des AMS vom 10.12.2014 wurde dem BF nochmals das Ende der Notstandshilfe mit 21.12.2014 mitgeteilt und... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices Wien Johnstraße (im Folgenden AMS) vom 05.08.2014 wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin XXXX, auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes vom 11.07.2014 gemäß § 7 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 14 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG) mangels Erfüllung der Anwartschaft keine Folge gegeben. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbei... mehr lesen...