Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 06.04.2017, Zl. XXXX, sprach die Steiermärkische Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz StGKK) aus, dass XXXX, geb. XXXX, (in der Folge Beschwerdeführer oder kurz: BF) als ehemaliger Geschäftsführer der Firma XXXX (in der Folge: Primärschuldnerin oder kurz: GmbH) gemäß § 67 Abs. 10 ASVG iVm. § 58 Abs. 5 ASVG und § 83 ASVG für auf dem Beitragskonto Nr. XXXX aushaftend... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid, GZ VSNR XXXX vom 27.11.2017 sprach das AMS XXXX aus, dass XXXX (im folgenden Beschwerdeführerin oder kurz BF), XXXX gemäß § 38 iVm § 24 Abs 2 AlVG der Bezug den Notstandshilfe für einen näher genannten Zeitraum widerrufen und sie zur Rückzahlung des unberechtigt Empfangenen verpflichtet wird. Begründend wurde der Einkommensteuerbescheid des Ehegatten angeführt. 1. Mit Bescheid, GZ VSNR römisch 40 vom... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (in Folge: belangte Behörde) vom 13.04.2018 wurde festgestellt, dass Herr F XXXX H XXXX (in Folge: BF) für den Zeitraum vom 01.01.2002 bis 31.12.2006 der Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG unterliege. römisch eins.1. Mit Bescheid der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirts... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheiden der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 20.06.2017 und 23.06.2017 wurde ausgesprochen, dass der Bezug des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe für den Zeitraum vom 01.06.2017 bis 22.06.2017 sowie vom 23.06.2017 bis 12.07.2017 des XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 10 AlVG bzw. § 10 iVm § 38 AlVG 1977 ausge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des AMS Baden (in der Folge belangte Behörde genannt) vom 05.10.2017 wurde dem Beschwerdeführer der Bezug der Notstandshilfe im Zeitraum 07.02.2015 bis 23.08.2015 widerrufen bzw. rückwirkend berichtet und der Beschwerdeführer zum Rückersatz der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in Höhe von EUR 3.946,25 verpflichtet. 2. Gegen den Bescheid wurde vom Beschwerdeführer am 30.01.2018 bei der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Dem Bundesverwaltungsgericht wurde ein am 05.07.2018 beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde) eingebrachtes, als "Vorlageantrag gemäß § 15 VwGVG" bezeichnetes Rechtsmittel vorgelegt, das sich auf einen Bescheid vom 23.06.2018 bezieht, der zeitlich einem in der gleichen Sache ergangenen Bescheid vom 09.04.2018 nachgefolgt war. Dieses langte am 11.07.2018 beim Bundesverwaltungsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer bezieht seit dem 7.9.2017 Notstandshilfe in der Höhe von € 21,78 tgl. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 13.2.2018 wurde ausgesprochen, dass für die Zeit vom 1.1.2018 bis zum 12.1.2018 der Bezug der Notstandshilfe ruhe. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 5.4.2018 wurde die Beschwerde abgewiesen. Die belangt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer bezieht seit dem 7.9.2017 Notstandshilfe in der Höhe von € 21,78 tgl. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 25.1.2018 wurde ausgesprochen, dass für die Zeit vom 29.12.2017 bis zum 31.12.2017 der Bezug der Notstandshilfe ruhe. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 12.2.2018 fristgerecht Beschwerde. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 5.4.2018 wurde die Besc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Mattersburg (im Folgenden: AMS) vom 02.01.2018, Versicherungsnummer: XXXX , wurde XXXX , im Folgenden: Beschwerdeführer, zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Leistung in Höhe von EUR 1.576,56 verpflichtet. 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Mattersburg (im Folgenden: AMS) vom 02.01.2018, Versicherungsnummer: römisch 40 , wurde römisch 40 , im Folgenden: Beschwerde... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 03.11.2017, XXXX sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (in der Folge: belangte Behörde oder kurz: AMS) aus, dass von XXXX (in der Folge: Wiedereinsetzungswerber) bezogene Notstandshilfe mangels Notlage ab dem 01.08.2017 eingestellt werde. 1. Mit Bescheid vom 03.11.2017, römisch 40 sprach die regionale Geschäftsstelle römisch 40 des Arbeitsmarktservice (in der Folge: bela... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin stellte am 5.1.2018 einen Antrag auf Arbeitslosengeld. Mit Schreiben vom 8.1.2018 wurde der Beschwerdeführerin mitgeteilt, dass ihr Arbeitslosengeld ab dem 5.1.2018 in einer näher bezeichneten Höhe gewährt werden würde. Mit Schreiben vom 13.2.2018 brachte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme mit näherer
Begründung: ein, wonach sie die Mitteilung über den Leistungsanspruch vom 8.1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid (im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung) der Wiener Gebietskrankenkasse (in Folge: WGKK) vom XXXX , wurde die fristgerechte Beschwerde des XXXX (in Folge: BF) gegen den Bescheid der WGKK vom XXXX , mit dem die Haftung des BF gemäß § 67 Abs. 10 ASVG in den genannten Zeiträumen und der genannten Höhe festgestellt wurde, abgewiesen. 1. Mit Bescheid (im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung) der W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 08.01.2014, Zl. VA/ED-STB-0017/2013, wurde der Beschwerdeführerin gemäß § 113 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 ASVG ein Beitragszuschlag in der Höhe von EUR 2.800,- vorgeschrieben. 1. Mit Bescheid der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse (im Folgenden NÖGKK) vom 08.01.2014, Zl. VA/ED-STB-0017/2013, wurde der Beschwerdeführerin ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des AMS Wien XXXX (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführerin ab XXXX Arbeitslosengeld gebührt. Dem vorangegangen war eine Ruhendstellung ihres Arbeitslosengeldanspruches vom XXXX aufgrund eines Anspruches auf eine vollversicherungspflichtige Urlaubsersatzleistung. Mit Bescheid des AMS Wien römisch 40 (im Folgenden: belangte Behörde) vom römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde) vom 22.09.2016 wurde ausgesprochen, dass der Bezug der Notstandshilfe für den Zeitraum vom 03.06.2014 bis 31.01.2015 und vom 01.03.2015 bis 31.05.2015 des XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer oder kurz BF) gemäß § 24 Abs 2 iVm § 38 AlVG widerrufen wird und der BF gemäß § 25 Abs. 1 AlVG verpflichtet ist... mehr lesen...