Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im folgenden ÖGK) stellte mit Bescheid vom 24.01.2023, Zl. XXXX fest, dass der Beschwerdeführer (im folgenden BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX Installations GmbH, XXXX (im Folgenden Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs 10 iVm 83 ASVG verpflichtet sei, die von der Primärschuldnerin zu entrichten gewesenen und uneinbringlich gewordenen Beiträge zur Sozialversicherung für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX 2023, VSNR: XXXX , sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: AMS) aus, dass dem Antrag des XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) auf Nachsicht vom Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Auslandsaufenthaltes gem. § 16 Abs. 1 lit. g) iVm. § 16 Abs. 3 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, VSNR: XXXX , sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: AMS) aus, dass dem Antrag des XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) auf Zuerkennung der Notstandshilfe vom XXXX .2024 gem. § 33 Abs. 2 iVm. den §§ 38, 7 und 9 Abs. 1 AlVG mangels Arbeitswilligkeit keine Folge gegeben werde. Ihre Entscheidung beg... mehr lesen...