Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Österreichische Gesundheitskasse (im folgenden ÖGK) stellte mit Bescheid vom 24.01.2023, Zl. XXXX fest, dass der Beschwerdeführer (im folgenden BF) als ehemaliger Geschäftsführer der XXXX Installations GmbH, XXXX (im Folgenden Primärschuldnerin) gemäß § 67 Abs 10 iVm 83 ASVG verpflichtet sei, die von der Primärschuldnerin zu entrichten gewesenen und uneinbringlich gewordenen Beiträge zur Sozialversicherung für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX 2023, VSNR: XXXX , sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: AMS) aus, dass dem Antrag des XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) auf Nachsicht vom Ruhen des Arbeitslosengeldes wegen Auslandsaufenthaltes gem. § 16 Abs. 1 lit. g) iVm. § 16 Abs. 3 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609/1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom XXXX .2024, VSNR: XXXX , sprach die regionale Geschäftsstelle XXXX des Arbeitsmarktservice (im Folgenden: belangte Behörde oder kurz: AMS) aus, dass dem Antrag des XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer oder kurz: BF) auf Zuerkennung der Notstandshilfe vom XXXX .2024 gem. § 33 Abs. 2 iVm. den §§ 38, 7 und 9 Abs. 1 AlVG mangels Arbeitswilligkeit keine Folge gegeben werde. Ihre Entscheidung beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice XXXX (im Folgenden: AMS oder belangte Behörde) vom 24.02.2023 wurde der Bezug des Beschwerdeführers von Notstandshilfe für den Zeitraum 01.02.2019 bis 15.03.2020 gemäß §§ 38 iVm 24 Abs. 2 AlVG widerrufen bzw. die Bemessung rückwirkend berichtigt und der Beschwerdeführer gemäß §§ 38 iVm 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung der unberechtigt empfangenen Notstandshilfe in Höhe des ... mehr lesen...