IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch seinen Vizepräsidenten Dr. Grubner als Einzelrichter über die Beschwerde des Herrn MH, vertreten durch Dr. Josef Deimböck, Rechtsanwalt in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 4. Oktober 2016, Zl. WUS2-V-16 25113/5, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 50 des Verwaltungsgerichtsverfa... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 30.01.2018 Norm: KFG 1967 §36 liteKFG 1967 §57aKFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Ein Gutachten [Prüfgutachten § 57a KFG 1967], das der Fahrer mit sich führt und welches er einem im Dienst befindlichen Organ der Straßenaufsicht vorweist, entspricht nicht den Anforderungen, die das Gesetz bzw. die Rechtsprechung an die Begutachtungsplakette [§ 36 lit. e KFG] stellt. ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 30.01.2018 Norm: KFG 1967 §36 liteKFG 1967 §57aKFG 1967 §134 Abs1
Rechtssatz: Der Sinn der Begutachtungsplakette [§ 36 lit. e KFG 1967] besteht darin, umgehend und ohne weiterführende Überlegungen festzustellen, ob das Fristende für die nächste wiederkehrende Begutachtung bereits eingetreten ist oder nicht. Im Sinne einer effizienten Überwachung und im Interesse der Rechtssic... mehr lesen...