RS Lvwg 2021/11/17 LVwG-S-2345/001-2021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.11.2021
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Rechtssatznummer

1

Entscheidungsdatum

17.11.2021

Norm

KFG 1967 §44 Abs4
KFG 1967 §134 Abs1

Rechtssatz

Mit § 44 Abs 4 KFG soll im Falle der Entziehung der Zulassung durch rasche Einziehung des Zulassungsscheines bzw der Zulassungsbescheinigung eine missbräuchliche Verwendung des Fahrzeuges, welches sich nicht im verkehrs- und betriebssicheren Zustand befindet und dessen Zulassung aufgehoben wurde, verhindert werden.

Schlagworte

Verkehrsrecht; Kraftfahrrecht; Verwaltungsstrafe; Zulassungsschein; Ablieferung; Schutzzweck;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2021:LVwG.S.2345.001.2021

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2021
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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