IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Dr. Kutsche, LL.M. als Einzelrichter über die Beschwerde des A, in ***, ***, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 2. Februar 2024, Zl. ***, betreffend Bestrafung nach dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der... mehr lesen...
I. römisch eins. IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch HR Mag. Janak-Schlager als Einzelrichter über die Beschwerde des A in ***, vertreten durch die B Rechtsanwälte GmbH in ***, gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Niederösterreich, Polizeikommissariat ***, vom 27.12.2022, ***, betreffend Bestrafungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) und dem Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), zu Recht: 1. Der Beschwerde wi... mehr lesen...