Norm: DSt 1872 §2 ARL-BA 1977 §1
Rechtssatz:
Auf Grund der Richtlinien (RL-BA 1977 § 1) ergibt sich, dass jede berufsmäßige Besorgung fremder Angelegenheiten durch den Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes erfolgt. Auf Grund der Richtlinien (RL-BA 1977 Paragraph eins,) ergibt sich, dass jede berufsmäßige Besorgung fremder Angelegenheiten durch den Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes erfolgt.
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Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, gegen den (unbegründet) schwerwiegende strafrechtliche Vorwürfe erhoben wurden, ist zur eigenen Rehabilitation und zur Erhaltung des Ansehens seines Standes verpflichtet, sich dagegen rechtzeitig und entsprechend (allenfalls durch Erstattung einer Strafanzeige wegen Verleumdung) zur Wehr zu setzen.
Entscheidungstexte Bkd 5/89 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der die Vertretung der verpflichteten Partei übernimmt, obwohl er in dem selben Zwangsversteigerungsverfahren zuvor - als Hypothekargläubiger - bereits in Verfolgung eigener Interessen tätig geworden ist, begeht das Disziplinarvergehen der Doppelvertretung. Entscheidungstexte Bkd 15/89 Entscheidungstext OGH 26.06.1989 Bkd 15/8... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Für die Annahme einer Interessenkollision genügt, daß eine solche bloß zu befürchten ist.
Entscheidungstexte Bkd 15/89 Entscheidungstext OGH 26.06.1989 Bkd 15/89 Veröff: AnwBl 1990,705 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0055346 Dokumentnumm... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C3
Rechtssatz:
Ein im Rahmen der Verfahrenshilfe zum Vertreter bestellter Rechtsanwalt darf seine Partei keinesfalls unvertreten und ohne anwaltlichen Schutz zu einer (Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung) Verhandlung gehen lassen. Auch die Bereitschaft seiner Partei, allein diese Verhandlung zu verrichten, kann den Beschuldigten nicht exkulpieren, weil seine Partei infolge ihrer Rechtsunkenntnis die ihr drohe... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt hat, gleichgültig unter welchem Gesichtspunkt er eine gerichtliche Entscheidung anficht, es zu unterlassen, das Gericht zu verhöhnen und damit zu beleidigen, weil dadurch für die vertretene Partei nichts zu gewinnen ist.
Entscheidungstexte Bkd 100/88 Entscheidungstext OGH 26.06.1989 Bkd 100/88 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Tätlichkeiten eines Rechtsanwalts gegen einen Dritten im Zuge einer gerichtlichen Befundaufnahme.
Entscheidungstexte Bkd 38/88 Entscheidungstext OGH 19.06.1989 Bkd 38/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0055016 Dokumentnummer JJR_1989... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4DSt 1990 §1 C4RL-BA 1977 §6RL-BA 1977 §11
Rechtssatz: Die Geltendmachung von Forderungen, ohne jeweils mit der materiell berechtigten Partei ein unmittelbares direktes Vollmachtsverhältnis herzustellen, begründet eine Berufspflichtenverletzung und eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Trotz Inkassozessionen bleibt die materiell berechtigte Partei jeweils Gläubiger. Eine Umgehung der Vorschrift des ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FDSt 1872 §29a
Rechtssatz:
Wenn eine ansonsten beschwerdefrei funktionierende Kanzleibeamtin regelmäßig die Post ordentlich abfertigt, ihr aber dann doch einmal ein Fehler (Absendung eines Einschreibbriefes unter Einlage eines leeren Briefbogens) unterläuft, und der Rechtsanwalt sich auch noch wegen dieses Versehens entschuldigt, erscheint kein Verdacht begründet, daß durch einen solchen Vorgang Ehre und Ansehen des ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Grund zur Disziplinarbehandlung, wenn ein Rechtsanwalt einer Richterin (in einem Ablehnungsantrag) grundlos vorwirft, in Ausübung ihres Berufes "dem Anschein nach Gewisse Klassen zu bevorzungen, nämlich die Klasse des Bürgertums oder der Bourgeoisie".
Entscheidungstexte Bkd 124/88 Entscheidungstext OGH 29.05.1989 Bkd 124/88 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 DSt 1872 §2 C1 ABGB § 1333 heute ABGB § 1333 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1333 gültig von 01.08.2002 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2002 ABGB § 1333 gültig von 01.01... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 GDSt 1872 §2 H RAO §9 Abs1 RAO §10 Abs2 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig v... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 IRL-BA 1977 §48
Rechtssatz:
Unter "Leistung" im Sinn des § 48 RL-BA ist alles zu verstehen, was für die Schlepperdienste in Aussicht gestellt und bezahlt wird. Selbst wenn nur reine Barauslagen ersetzt worden wären, so wäre schon dadurch der Schuldspruch wegen Verletzung der Bestimmung des § 48 RL-BA begründet. Unter "Leistung" im Sinn des Paragraph 48, RL-BA ist alles zu verstehen, was für die Schlepperdienste in A... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FRL-BA 1977 §18
Rechtssatz:
Nach ständiger Rechtsprechung der OBDK für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter ist sowohl die Ankündigung als auch die Erstattung einer Disziplinaranzeige gegen einen Standeskollegen nur dann als zulässig anzusehen, wenn nach genauer Prüfung des Sachverhaltes ein begründeter Verdacht eines Disziplinarvergehens besteht. Die Drohung mit einer Disziplinaranzeige ist kein geeignetes bzw ad... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §46
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, der sich einem potentiellen Interessenten gegenüber als Fachmann auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts empfiehlt und seine Dienste als Anwalt anbietet, verstößt gegen § 46 RL-BA und verantwortet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes (keine Berufspflichtenverletzung). Ein Rechtsanwalt, der sich einem potentiellen Interessenten gegenü... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1DSt 1990 §1 C1
Rechtssatz:
Auch wenn der Mandant erklärt, er werde ein in Rechnung gestelltes Honorar nicht bezahlen, darf der Rechtsanwalt seine Honoraransprüche nicht sofort einklagen, sondern muss zunächst eine Abrechnung erstellen und dem Klienten in Form einer - überprüfbaren - Honorarnote zukommen lassen.
Entscheidungstexte Bkd 117/88 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Keine Belehrungspflicht über die Alternativen einer Exekutionseinstellung nach Bezahlung der betriebenen Forderung.
Entscheidungstexte Bkd 83/88 Entscheidungstext OGH 06.02.1989 Bkd 83/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0056479 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E RAO §23 RL-BA 1977 §23 RAO § 23 heute RAO § 23 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 RAO § 23 gültig von 01.01.2025 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 23 gültig von 21.04.20... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Von jedem Rechtsanwalt kann und muß verlangt werden, daß er sich in der Kostenverrechnung peinlich korrekt verhält (vgl die strengen Anordnungen des § 19 Abs 1 Ende RAO und des § 43 RL-BA 1977) und formalrechtliche Einwände nicht zur Verschleierung eigener Fehler benützt. Von jedem Rechtsanwalt kann und muß verlangt werden, daß er sich in der Kostenverrechnung peinlich korrekt verhält ver... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1872 §2 H RAO §7 Abs1RL-BA 1977 §3 RAO Art. 17 § 7 heute RAO Art. 17 § 7 gültig ab 29.12.2007
Rechtssatz:
Die gemäß § 7 Abs 1 RAO gelobte Gesetzestreue ist eine Verpflichtung des Rechtsanwalts, die über die jeden Staatsbürger treffende Verbindlichkeit der Gesetz... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Fahrlässiges Versäumen von Terminen begründet Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte Bkd 66/88 Entscheidungstext OGH 16.01.1989 Bkd 66/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0055012 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1872 §2 C4DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §3
Rechtssatz:
Eine mangelhafte Kanzleiführung, durch welche die Klientel betroffen ist, stellt regelmäßig eine Berufspflichtenverletzung dar, wogegen ein gravierender Verstoß gegen gesetzliche und vertragliche Pflichten des Rechtsanwaltes in seinem privaten Bereich als Verstoß gegen Ehre und Ansehen des Rechtsanwalts zu beurteilen ist.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 BDSt 1990 §1 Abs1 B RAO §10 Abs1 RAO § 10 heute RAO § 10 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 10 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 RAO § 10 gültig von... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Es ist Aufgabe jedes Rechtsanwaltes, seine Kanzlei und die Aktenführung so zu organisieren, daß die Anschrift des Klienten und eine Änderung der Anschrift im Handakt leicht und ohne besondere Mühewaltung ersichtlich ist.
Entscheidungstexte Bkd 90/88 Entscheidungstext OGH 19.12.1988 Bkd 90/88 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B RAO §10 Abs1RL-BA 1977 §13 RAO § 10 heute RAO § 10 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 10 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 RAO § 10 gültig von 24.... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, der bei Annahme des Mandates von seinem Mandanten den Auftrag entgegennimmt, gegen alle negativen Entscheidungen ein Rechtsmittel einzubringen, ist verpflichtet, auf jeden Fall das Rechtsmittel gegen negative Entscheidungen zu erheben, es sei denn, daß in der Folge im Einverständnis mit dem Klienten dieser Auftrag abgeändert wird. Wenn ein solches Einverständnis mit dem Klienten inner... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Vertretung eines Gesellschafters und der GmbH trotz offenkundiger Interessenkollision (der Gesellschafter untereinander).
Entscheidungstexte Bkd 107/87 Entscheidungstext OGH 12.12.1988 Bkd 107/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0055375 Dokum... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FRL-BA 1977 §38
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, der die berechtigte Honorarforderung des von ihm in Anspruch genommenen ausländischen Rechtsanwaltes erst nach einer Weisung des Ausschusses (nach anfänglicher Weigerung) begleicht, verstößt gegen § 38 RL-BA 1977 und macht sich des Disziplinarvergehens der Berufspflichtenverletzung und der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes schuldig. Ein Rechtsanwalt, der ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Mitwirkung an einem (abgesprochenen) Prozeß, womit ein vertragliches Verfügungsverbot eines Dritten umgangen werden soll.
Entscheidungstexte Bkd 59/87 Entscheidungstext OGH 05.12.1988 Bkd 59/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0056017 Dokum... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Der Anschein einer Doppelvertretung derart, daß ein Rechtsanwalt zugleich bei der Vertretung seines Mandanten im Einvernehmen mit dem Vertreter des Prozeßgegners dessen Mandanten zu dienen scheint, kann nicht nur vorsätzlich, sondern auch fahrlässig hervorgerufen werden. Dieser Anschein wird bereits dadurch geweckt, daß zur Verfassung eines Schriftsatzes (Klage) Kanzleipapier verwendet wird, das eine Ka... mehr lesen...