Norm: DSt 1872 §2 IRL-BA 1977 §9
Rechtssatz:
Die Unterfertigung eines Schreibens eines "Schutzverbandes zur Förderung lauteren Wettbewerbes", ohne sich als Rechtsanwalt zu deklarieren, verstößt gegen § 9 RL-BA 1977. Die Unterfertigung eines Schreibens eines "Schutzverbandes zur Förderung lauteren Wettbewerbes", ohne sich als Rechtsanwalt zu deklarieren, verstößt gegen Paragraph 9, RL-BA 1977.
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Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Wahrheitswidriges Berufen auf eine angebliche Vollmacht des Dienstgebers in Verfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.
Entscheidungstexte Bkd 74/86 Entscheidungstext OGH 03.11.1986 Bkd 74/86 Schlagworte SW: Arbeitgeber European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Unterlassen der Anrede "Herr" oder "Kollege" in einer - noch dazu nicht unmittelbaren - Korrespondenz ist ebensowenig disziplinär wie das Weglassen von akademischen und sonstigen Titeln.
Entscheidungstexte Bkd 83/86 Entscheidungstext OGH 03.11.1986 Bkd 83/86 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellte das eingeschränkte Begehren, den Beklagten zur Zahlung von S 1,159.092,03 s.A. zu verhalten, sowie festzustellen, daß der Beklagte dem Kläger alle Schäden zu ersetzen hat, die diesem aus der mangelhaften rechtsfreundlichen Vertretung im Verlassenschaftsverfahren A 84/75 des BG Hopfgarten nach dessen Gattin Ursula O***, im Konkursverfahren S 49/76 des Landesgerichtes Innsbruck und den in den Jahren 1975 bis 1977 gegen den Kläger anhängig gemachten P... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A RAO §10 Abs2 RAO § 10 heute RAO § 10 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 10 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 RAO § 10 gültig von 24.06.2006 bis 31... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt als - gleichviel ob nach § 41 Abs 2 oder Abs 3 StPO bestellter - Verteidiger darf eine von ihm verweigerte Sicherheitskontrolle (der mitgeführten Tragtaschen auf Kampfmittel bzw Sprengmittel), worauf ihm der Zutritt zum Gerichtsgebäude verwehrt wurde, nicht zum Anlaß nehmen, die Verteidigung unmittelbar vor Beginn der Hauptverhandlung niederzulegen. Ein Rechtsanwalt als - gleichviel ob... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
In der (wiederholten) Veröffentlichung eines Lichtbildes nebst Namen und Berufsbezeichnung des Beschuldigten als Rechtsanwalt in einer Rechtsecke einer Zeitung (Postwurfsendung) liegt eine unzulässige und standeswidrige Reklame, gleichviel ob das Lichtbild vom Beschuldigten selbst oder von einer anderen Person zur Verfügung gestellt wurde.
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Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Angesichts der Höhe der einzubringenden Forderung ist die Wahl einer Forderungsexekution gegen eine solche Anzahl von Schuldnern (zwanzig), welche unter Berücksichtigung eines erheblichen Sicherheitskoeffizienten die Einbringlichmachung als voraussichtlich möglich erwarten ließ, noch vertretbar (keine unangemessene Härte im Sinn des § 2 RL-BA). Angesichts der Höhe der einzubringenden Forderung ist die ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A RAO §10 Abs2 RAO § 10 heute RAO § 10 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 10 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 RAO § 10 gültig von 24.06.2006 bis 31... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Setzung einer kürzeren Frist (zweiundsiebzig Stunden) zur Beantwortung eines Vergleichsanbots vor Einbringung einer Privatanklage wegen Ehrenbeleidigung, Aufnahme einer Spendenzahlung von S 10000,-- an eine gemeinnützige Organisation als Bedingung für den Verzicht auf die Privatanklage und Benennung der Anzeigerin in einem Schreiben an die Rechtsanwaltskammer ohne Verwendung der Bezeichnung "Frau" nicht... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 E RAO §23 RAO § 23 heute RAO § 23 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 50/2025 RAO § 23 gültig von 01.01.2025 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 23 gültig von 21.04.2023 bis 31.12.2... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Es zählt zu den grundlegenden Pflichten jedes Rechtsanwaltes, durch entsprechende organisatorische Maßnahmen in seiner Kanzlei sicherzustellen, daß anberaumte Tagsatzungen ordnungsgemäß besucht, insbesondere aber in diesen Tagsatzungen ausschließlich zur Vertretung befugte Personen namens des Rechtsanwaltes einschreiten.
Entscheidungstexte Bkd 116/8... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1 RAO §19 Abs1 RAO § 19 heute RAO § 19 gültig ab 01.01.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990
Rechtssatz:
Auch ohne vorhergehende Information des Klienten ist die Wahrnehmung des vorrangigen Befriedigungsrechts nach § 19 Abs 1 RAO nicht disziplinär. Auch ohne ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Das bloße passive Zuhören des Rechtsanwalts bei einer Verhandlung zwischen den Parteien in Abwesenheit des Gegenanwalts stellt jedenfalls dann, wenn der Anwalt vorher ausdrücklich erklärte, daß er selbst mit der Gegenpartei nicht verhandeln kann, noch keine disziplinäre Umgehung dar.
Entscheidungstexte Bkd 7/86 Entscheidungstext OGH 03.03... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §45
Rechtssatz:
Zum Zumutbarkeitserfordernis der Verhinderung reklamehafter Hervorhebung der Person des Rechtsanwalts durch Dritte. Ex - ante Betrachtung der konkreten Umstände im Einzelfall. Die Kenntnis von Gesellschaftsspalten, deren Autoren und ihrer spezifischen Schreibweise kann nicht als notorisch vorausgesetzt werden.
Entscheidungstexte Bkd 7... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I RAO §8 RAO §9 RL-BA 1977 §5 RAO § 8 heute RAO § 8 gültig ab 01.07.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2008 RAO § 8 gültig von 01.01.2008 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 RAO § 8 gültig von 01.06... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B
Rechtssatz:
Vertretung des Lenkers und Fahrzeughalters im Deckungsprozeß gegen dessen Haftpflichtversicherung unter gleichzeitiger Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für die beim gleichen Unfall verletzten Fahrzeuginsassen gegen diese Versicherung: Interessenkollision.
Entscheidungstexte Bkd 58/85 Entscheidungstext OGH 25.11.1985 Bkd 58/85... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 I
Rechtssatz:
Die Ausstellung einer (inhaltlich objektiv) falschen Bestätigung durch einen Anwalt oder (wie hier) Rechtsanwaltsanwärter, der nicht einmal den Versuch unternommen hat, den wahren Sachverhalt zu erforschen, macht diesen immer disziplinär verantwortlich, weil das Vertrauen auf das Wort eines Anwalts geschützt sein muß.
Entscheidungstexte Bkd 93/85 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FRL-BA 1977 §36
Rechtssatz:
Disziplinäre Verantwortlichkeit des Rechtsanwaltsanwärters für einen (objektiven) Verstoß gegen § 36 RL-BA 1977 (Beteiligungsverhältnis). Disziplinäre Verantwortlichkeit des Rechtsanwaltsanwärters für einen (objektiven) Verstoß gegen Paragraph 36, RL-BA 1977 (Beteiligungsverhältnis).
Entscheidungstexte Bkd 93/85 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 EDSt 1872 §24
Rechtssatz:
Seine Pflicht zur Erstattung einer Disziplinaranzeige würde der Kammeranwalt (nur) dann verletzt, wenn sich aus einem ihm bekannt gewordenen Sachverhalt zwingend das Vorliegen eines disziplinären Verhaltens ergibt und er diesen Sachverhalt der Disziplinarbehörde nicht bekanntgibt. Dabei liegt es in der Natur der Sache, daß ihm ein gewisser Ermessensspielraum eingeräumt sein muß.
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Norm: DSt 1872 §2 D RAO §9 Abs1 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig von 01.08.2019 bis 21.03.20... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Zweifache Berufspflichtenverletzung, nämlich unzulässige Honorarvereinbarung und Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn ein Rechtsanwalt die ihm übertragene mittlerweilige Stellvertretung gänzlich seinem Konzipienten überläßt, welcher auch die dafür einlangenden Honorare erhält.
Entscheidungstexte Bkd 2/85 Entscheidungstext OGH 09.09.1985 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D RAO §9 Abs1 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig von 01.08.2019 bis 21.03.20... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 H
Rechtssatz:
Unzulässige Werbung durch Versendung von Begleitschreiben zu einer Kanzleieröffnungs - Anzeige, in welchen dem Rechtsanwalt unbekannten Personen dessen Dienste als Rechtsanwalt angeboten werden.
Entscheidungstexte Bkd 129/84 Entscheidungstext OGH 01.07.1985 Bkd 129/84 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1990 §1 A
Rechtssatz: Ehre und Ansehen eines ganzen Berufsstands können durch das Fehlverhalten eines einzelnen nur dann beeinträchtigt werden, wenn dieses Fehlverhalten entweder einem größeren Personenkreis zur Kenntnis gelangt oder so schwerwiegend ist, dass selbst mit einer auf wenige Personen beschränkten Kenntnis diese Gefahr der Beeinträchtigung verbunden ist. Dabei ist jeweils auf den Einzelfall Bedacht zu ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 EDSt 1872 §12 Abs1 litd
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, der sich in seiner Standesvertretung gegenüber so verhält, daß er die grundlegendste Pflicht der Entrichtung der von der Vollversammlung beschlossenen Beiträge und Umlagen jahrelang nicht erfüllt, sodaß es zu Exekutionsschritten und schließlich zu einem Antrag zu eidlichen Vermögensangabe gegen ihn kommt, ja sogar die Haft zur Erzwingung der Ablegung des Offenbaru... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Es beeinträchtigt die Ehre und das Ansehen des Standes und stellt auch eine Verletzung der Berufspflichten dar, wenn ein Rechtsanwalt die Gegner seines Mandanten zu Vergleichsgesprächen in seine Kanzlei einlädt, dort nach mehrstündigen Verhandlungen namens seines Mandanten einen Vergleich abschließt und diesen Vergleich in der Folge unter Berufung auf § 3 KSchG anficht. Es beeinträchtigt die Ehre und d... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4 RAO §11 RAO Art. 17 § 11 heute RAO Art. 17 § 11 gültig ab 29.12.2007
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, der trotz gegenteiliger Versicherung gegenüber seinem Klienten als Privatbeteiligtenvertreter die Hauptverhandlung nicht verrichtet, macht sich der Disziplinarvergeh... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F RAO §21 RAO § 21 heute RAO § 21 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2022 RAO § 21 gültig von 01.04.2020 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 21 gültig von 01.07.2016 bis 31.03.2... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt darf seinen Klienten nicht zu einem nichtigen Scheingeschäft (§ 916 ABGB) raten, zumal dann nicht, wenn sich der Klient bei Befolgung dieses Rats der Gefahr einer Vollstreckungsvereitelung (§ 162 StGB) ausgesetzt hätte (hier: "Schenkung eines Liegenschaftsanteils). Ein Rechtsanwalt darf seinen Klienten nicht zu einem nichtigen Scheingeschäft (Paragraph 916, ABGB) raten, zumal dann nic... mehr lesen...