Norm: DSt 1872 §2 FRL-BA 1977 §18
Rechtssatz: Die Richtlinie des § 18 RL-BA, wonach der Rechtsanwalt den Rechtsanwalt einer anderen Partei nicht umgehen darf, dient auch dem Schutz des Klienten, der nicht ohne Beratung durch seinen gewählten Vertreter den Argumenten des ihm zumeist fachlich überlegenen Gegenanwaltes ausgeliefert werden soll. Dieser Schutzzweck kommt auch dann zum Tragen, wenn der Gegner juristisch ausgebildet ist. Die ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Fortsetzungsantrag nach vorbehaltsloser Vereinbarung "Ewigen Ruhens".
Entscheidungstexte Bkd 24/90 Entscheidungstext OGH 02.07.1990 Bkd 24/90 Veröff: AnwBl 1991,97 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0056007 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D
Rechtssatz:
Die Stellung eines Fortsetzungsantrages trotz vorbehaltsloser Vereinbarung "ewigen" Ruhens des Verfahrens stellt sowohl eine Verletzung der Berufspflichten als auch eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes dar.
Entscheidungstexte Bkd 24/90 Entscheidungstext OGH 02.07.1990 Bkd 24/90 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz:
Es gehört zu den grundlegenden Pflichten eines Rechtsanwaltes, sich bei der Legung von Honorarnoten, aber noch mehr bei einer exekutiven Durchsetzung seines diesbezüglichen Anspruches peinlichster Genauigkeit zu befleißigen.
Entscheidungstexte Bkd 20/90 Entscheidungstext OGH 18.06.1990 Bkd 20/90 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 FRL-BA 1977 §38
Rechtssatz:
Ein Verstoß gegen § 38 RL-BA 1977 (durch Nichtbezahlung der Honorarforderung eines konsultierten ausländischen Rechtsanwaltes) begründet sowohl eine Berufspflichtenverletzung als auch eine Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes. Ein Verstoß gegen Paragraph 38, RL-BA 1977 (durch Nichtbezahlung der Honorarforderung eines konsultierten ausländischen Rechtsanwaltes) begründet sowoh... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C3DSt 1990 §1 C1RL-BA 1977 §57
Rechtssatz: Ein zum Verteidiger nach § 41 Abs 2 StPO bzw § 38 Abs 1 JGG 1961 bestellter Rechtsanwalt, der (mehrfach) Pauschalbeträge für Zeitaufwand bei der Herstellung von Aktenkopien und den Ersatz von Barauslagen verlangt (und entgegennimmt), verstößt gegen die in den § 41 Abs 2 StPO, § 38 Abs 1 JGG 1961 und § 57 RL-BA 1977 normierte Berufspflicht, Verteidigungen in der Verfahrenshilf... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt ist (wie auch ein Notar) grundsätzlich verpflichtet, Treuhandgelder, welche voraussichtlich längerfristig zu verwahren sind, zinsbringend anzulegen. Dennoch kann bei einer speziellen Fallgestaltung trotz Verletzung dieser Verpflichtung eine disziplinäre Verantwortlichkeit auszuschließen sein.
Entscheidungstexte Bkd 34/90 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIInDSt 1872 §2 C1 RAO §16 RL-BA 1977 §50RL-BA 1977 §53 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 RAO § 16 heute RAO § 16 gültig ab 01.04.2020 zuletzt... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C4 RAO §9 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig von 01.08.2019 bis 21.03.2020 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz:
Das Disziplinarstatut kennt keinen strafbefreienden "Rücktritt" von einem einmal begangenen Disziplinarvergehen.
Entscheidungstexte Bkd 54/89 Entscheidungstext OGH 12.03.1990 Bkd 54/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0055044 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz: Es gehört zu den elementaren Pflichten eines Rechtsanwaltes, sich über alle Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes eingehend zu informieren, sich mithin die erforderliche Kenntnis von den gefestigten Standesauffassungen zu verschaffen; unterläßt er dies, so ist ihm ein darauf zurückzuführender Rechtsirrtum vorzuwerfen. Entscheidungstexte B... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 B RAO §10 RAO § 10 heute RAO § 10 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 10 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 RAO § 10 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß ein Rechtsanwaltsanwärter, der knapp vor seiner Eintragung als Rechtsanwalt steht, also eine beinahe fünfjährige Ausbildungszeit bei Gericht und bei Rechtsanwälten absolviert hat, durchaus in der Lage ist, einen Klienten hinsichtlich einer relativ einfachen Rechtssache nach allgemeinen Weisungen zu betreuen (wozu auch eine Aufklärung über den Umfang des versicheru... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 F
Rechtssatz:
Die Versendung von vorgedruckten und mit der faksimilierten Unterschrift des Rechtsanwalts versehenen Formular - Mahnschreiben, die nach Form und Inhalt von den üblichen Anwalts - Mahnbriefen abweichen und demgemäß beim Empfänger den (begründeten) Eindruck erwecken konnten, sie seien nicht von der Kanzlei, sondern direkt vom Klienten (einer Versicherungsgesellschaft) abgeschickt worden, begründet die Di... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1 RAO §16 RAO § 16 heute RAO § 16 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 16 gültig von 01.09.2013 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 159/2013 RAO § 16 gültig von 01.01.2008 bis 31.08... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1
Rechtssatz:
Die Geltendmachung eines nicht vereinbarten und überdies wesentlich überhöhten (Pauschalhonorars) Honorars begründet jedenfalls das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.
Entscheidungstexte Bkd 89/86 Entscheidungstext OGH 11.12.1989 Bkd 89/86 4 Bkd 7/97 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §9
Rechtssatz:
Solang auf Briefpapier und Eingabenpapier unzulässige weitere Berufsbezeichnungen (Zivilingenieur) eines Rechtsanwalts erkennbar sind, verstößt dieser gegen das eindeutige Verbot des § 9 RL-BA und stellt sich sein Verhalten als Disziplinarvergehen der Berufspflichtenverletzung dar. Solang auf Briefpapier und Eingabenpapier unzulässige weitere Berufsbezeichnungen (Zivilingenieur) eines Rech... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 D RAO §9 Abs1 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig von 01.08.2019 bis 21.03.20... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 GRL-BA 1977 §3RL-BA 1977 §4
Rechtssatz:
Mögen die §§ 3 und 4 RL-BA auch nur zivilrechtliche Verpflichtungen im Auge haben, so hat dennoch ein Anwalt seine gegenüber der Behörde gemachte Zusage (den Aufenthaltsort eines zu enthaftenden Klienten bekanntzugeben) jedenfalls dann einzuhalten, wenn diese für das behördliche Vorgehen (mitursächlich) ursächlich war, weil ansonsten der Eindruck entstehen könnte, daß die Behö... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G StPO §45 Abs3 StPO § 45 heute StPO § 45 gültig ab 01.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 StPO § 45 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 45 gültig von 01.10.2002 bi... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §45
Rechtssatz:
Die Versendung eines vervielfältigten Aufsatzes mit Angabe des Namens und der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt unter Verwendung eines Kurzbriefes mit den Daten der Rechtsanwaltskanzlei an einen unbekannten Personenkreis, der bisher nicht zur Klientel gehört, verstößt gegen das Werbeverbot des § 45 RL-BA und erfüllt daher das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §45 ff
Rechtssatz:
Eine sachliche Stellungnahme zu rechtlichen Fragenkreisen, deren Behandlung nicht nur für die Rechtsanwender, sondern auch für die Rechtsunterworfenen von allgemeinem Interesse ist, stellt noch keine unzulässige Werbung dar. Es wäre für den Rechtsanwaltsstand und die Allgemeinheit abträglich, wenn derartige Rechtsprobleme von den Rechtsanwälten nur in den vorwiegend an die Rechtsanwende... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §45 ff
Rechtssatz:
Ausgehend von der Tatsache, daß die Veröffentlichung von Bildern der Autoren von Abhandlungen in Zeitschriften durchaus üblich geworden ist, kann auch eine reklamehafte Hervorhebung eines Rechtsanwalts als Autors in solchen Abbildungen nur ausnahmsweise dann erblickt werden, wenn sie über das übliche Autoren - Porträt nach Art oder Umfang eindeutig hinausgehen.
Ents... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §2 H RAO §9 Abs1 RAO § 9 heute RAO § 9 gültig ab 01.01.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2024 RAO § 9 gültig von 22.03.2020 bis 31.12.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 9 gültig von 01.08.2019... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 HRL-BA 1977 §45
Rechtssatz:
Die Veröffentlichung eines Fachartikels durch einen Rechtsanwalt auch außerhalb von Fachzeitschriften in sonstigen Publikationen ist standesrechtlich nicht bedenklich, sie kann sogar im allgemeinen Interesse des Rechtsanwaltsstandes gelegen sein. Auch gegen die bloße Namensnennung und die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" im Rahmen eines solchen Artikels wird in der Regel kein Einwand beste... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 DDSt 1872 §12 Abs2 StPO §45 Abs4 StPO § 45 heute StPO § 45 gültig ab 01.06.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 StPO § 45 gültig von 01.01.2008 bis 31.05.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2004 StPO § 45 gültig ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 C1 RAO §28 litf RAO § 28 heute RAO § 28 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020 RAO § 28 gültig von 01.01.2018 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017 RAO § 28 gültig von 01.01.2017 bis 31... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1872 §2 DRL-BA 1977 §1
Rechtssatz:
Ein Rechtsanwalt, der nicht nur als Liegenschaftsverkäufer auftritt, sondern auch die grundbücherliche Durchführung des von ihm errichteten Vertrages (wenn auch nur gegen Ersatz der Barauslagen) übernimmt, hat auch die Interessen der Gegenseite wahrzunehmen und übt diesbezüglich berufsspezifische Tätigkeiten aus, besorgt mithin fremde Angelegenheiten im Rahmen seiner Rechtsanwa... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 G
Rechtssatz:
Es besteht Grund zur Disziplinarbehandlung eines Rechtsanwaltes, der sich weigert, einem gemäß § 162 Abs 3 (nunmehr Abs 4) StPO vom Untersuchungsrichter gefaßten und verkündeten Beschluß (auf Abstandnahme von der Parteienbeteiligung an einer Zeugenvernehmung) Folge zu leisten. Es besteht Grund zur Disziplinarbehandlung eines Rechtsanwaltes, der sich weigert, einem gemäß Paragraph 162, Absatz 3, (nunmeh... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 A
Rechtssatz:
Ein Verstoß gegen Berufspflichten kann auch dann auftreten, wenn der Rechtsanwalt von vornherein zusagt, daß eine unentgeltliche Tätigkeit von ihm berufsmäßig ausgeführt wird.
Entscheidungstexte Bkd 43/89 Entscheidungstext OGH 17.07.1989 Bkd 43/89 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...