Norm
DSt 1872 §2 DRechtssatz
Zur durch die Information des Mandanten gedeckten (Prozeßbehauptung) Behauptung eines "hinterhältigen und planmäßigen Treuebruches" zwecks Begründung einer vorzeitigen, fristlosen Vertragsauflösung ist ein Rechtsanwalt gemäß § 9 RAO durchaus berechtigt und verpflichtet.Zur durch die Information des Mandanten gedeckten (Prozeßbehauptung) Behauptung eines "hinterhältigen und planmäßigen Treuebruches" zwecks Begründung einer vorzeitigen, fristlosen Vertragsauflösung ist ein Rechtsanwalt gemäß Paragraph 9, RAO durchaus berechtigt und verpflichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0056842Dokumentnummer
JJR_19851014_OGH0002_000BKD00080_8500000_001