RS OGH 1989/2/13 Bkd115/88

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Veröffentlicht am 13.02.1989
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Norm

DSt 1872 §2 H
RL-BA 1977 §46

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt, der sich einem potentiellen Interessenten gegenüber als Fachmann auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts empfiehlt und seine Dienste als Anwalt anbietet, verstößt gegen § 46 RL-BA und verantwortet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes (keine Berufspflichtenverletzung).Ein Rechtsanwalt, der sich einem potentiellen Interessenten gegenüber als Fachmann auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts empfiehlt und seine Dienste als Anwalt anbietet, verstößt gegen Paragraph 46, RL-BA und verantwortet das Disziplinarvergehen der Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes (keine Berufspflichtenverletzung).

Entscheidungstexte

  • Bkd 115/88
    Entscheidungstext OGH 13.02.1989 Bkd 115/88

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0056316

Dokumentnummer

JJR_19890213_OGH0002_000BKD00115_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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