Norm
DSt 1872 §2 BRechtssatz
Ein Rechtsanwalt, der die Vertretung der verpflichteten Partei übernimmt, obwohl er in dem selben Zwangsversteigerungsverfahren zuvor - als Hypothekargläubiger - bereits in Verfolgung eigener Interessen tätig geworden ist, begeht das Disziplinarvergehen der Doppelvertretung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0055258Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017