RS OGH 2016/12/20 Bkd15/89, Bkd103/90, 20Os9/16y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1989
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Norm

DSt 1872 §2 B

Rechtssatz

Ein Rechtsanwalt, der die Vertretung der verpflichteten Partei übernimmt, obwohl er in dem selben Zwangsversteigerungsverfahren zuvor - als Hypothekargläubiger - bereits in Verfolgung eigener Interessen tätig geworden ist, begeht das Disziplinarvergehen der Doppelvertretung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0055258

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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