RS OGH 1989/5/29 Bkd104/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1989
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Norm

ABGB §1333
DSt 1872 §2 C1

Rechtssatz

Auch ein Rechtsanwalt hat einen über die gesetzlichen Zinsen hinausgehenden Zinsenanspruch, wenn er tatsächlich einen bezüglichen Betriebsmittelkredit mit der entsprechenden Zinsenbelastung aufgenommen hat. Klienten eines Rechtsanwaltes müssen damit rechnen, daß auch der Rechtsanwalt mit Kredit arbeitet und sie daher bei Zahlungsverzug mit höheren Zinsen belastet werden können. Es bedarf daher keines diesbezüglichen Hinweises des Rechtsanwaltes, und zwar weder bei Begründung des Vollmachtsverhältnisses noch im Fall des Verzugs des Klienten.

Entscheidungstexte

  • Bkd 104/88
    Entscheidungstext OGH 29.05.1989 Bkd 104/88
    Veröff: AnwBl 1990,380

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0031907

Dokumentnummer

JJR_19890529_OGH0002_000BKD00104_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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