Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1 1. Die Beschwerdeführerin steht als Exekutivbeamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im in Rede stehenden Zeitraum war sie der Polizeiinspektion *** zugeteilt. Zuständige Dienstbehörde für die Beschwerdeführerin ist die Landespolizeidirektion Salzburg. 2 2. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Salzburg vom 23. März 2022 wurde die Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1 1. Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Vor der in Rede stehenden qualifizierten Verwendungsänderung war er mit einem Arbeitsplatz beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (im Folgenden: BVT) betraut. Zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes war der Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1 1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 20. März 2024 wurden der Beschwerdeführerin insgesamt drei Übertretungen des §12 Abs1 Z2 iVm §3a Abs2 Z1 Bienenseuchengesetz (in der Folge: BienenseuchenG) iVm §§1 und 2 der "Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Gmunden betreffend die Bekämpfung der Bösartigen Faulbrut (Amerikanische Faulbrut) der Bienen" (in der Folge: Sperrzonenverordnung) zur Last gelegt, weil sie während des zeitlichen Geltung... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegenden Beschwerden rügen die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzli... mehr lesen...
1. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litd B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller, der Verfassungsgerichtshof möge §12 Abs3 Versicherungsvertragsgesetz 1958 (im Folgenden: VersVG) in der geltenden Fassung als verfassungswidrig aufheben. 2. Mit Urteil des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien wurde das Klagebegehren des Antragstellers als Kläger, die beklagte Partei, ein Versicherungsunternehmen, sei schuldig, dem Antragsteller € 7.610,08 samt Zinsen zu zahlen, abgewiesen. D... mehr lesen...
I. Sachverhalt, Anlassverfahren und Antrag römisch eins. Sachverhalt, Anlassverfahren und Antrag 1 1. Mit Urteil vom 16. Jänner 2026 stellte das Bezirksgericht Donaustadt fest, dass der in diesem Verfahren als beklagte Partei auftretende Antragsteller schuldig sei, in die Löschung eines näher genannten Baurechts einzuwilligen und der klagenden Partei die Baurechtsliegenschaft zu übergeben und die Prozesskosten zu ersetzen. 2 2. Die Zustellung des Urteils des Bezirksgerichtes Donaustadt a... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag 1 Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft, §519 Abs1 ZPO als verfassungswidrig aufzuheben. II. Rechtslage römisch zwei. Rechtslage 2 §519 Abs1 Zivilprozessordnung – ZPO, RGBl. 113/1895, idF BGBl 343/1989 lautet: §519 Abs1 Zivilprozessordnung – ZPO, RGBl. 113 aus 1895,, in der Fassung Bundesgesetzblatt 343 aus 1989, lautet: "§519. (1) Gegen einen im Berufungsverfahren ergehenden ... mehr lesen...
I. Antrag römisch eins. Antrag 1 Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller, §25 Abs1 des Gesetzes vom 7. Juli 1896, RGBl. 140, betreffend die Einräumung von Notwegen (im Folgenden: NotwegeG) und §13 Abs1 zweiter Satz desselben Gesetzes, in der Fassung BGBl I 112/2003 als verfassungswidrig aufzuheben. Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Antrag begehrt der Antragsteller, §25 Abs1 des Gesetzes vom 7. Juli 1896, R... mehr lesen...
Begründung: I. Antrag römisch eins. Antrag 1 Mit dem vorliegenden, auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft, der Verfassungsgerichtshof möge §35 Abs3 des Bundesgesetzes über die Aufsicht über Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften (Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz – APAG), BGBl I 83/2016, zur Gänze, in eventu §35 Abs3 zweiter, dritter und sechster Satz APAG, BGBl I 83/2016, in eventu §35 Abs3 zweiter und dritter Satz APAG, BGBl ... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art139 Abs1 Z3 B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art139 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof ist in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren römisch eins. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E1411/2025 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: 2 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Güssing vom 25. März 2024 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des §52 lita Z10a StVO 1960 gemäß §99 Abs3 lita StVO 1960 ein... mehr lesen...
Begründung: 1 1. Am 27. Dezember 2024 brachte der Anfechtungswerber als Bevollmächtigter gemeinsam mit vier Stellvertretern (vgl §3 Abs5 VoBeG) einen Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens mit der Kurzbezeichnung "Für ein Bundes-Jagdgesetz" beim Bundesminister für Inneres ein. Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 17. Jänner 2025 wurde dem Einleitungsantrag nicht stattgegeben. 1. Am 27. Dezember 2024 brachte der Anfechtungswerber als Bevollmächtigter gemeinsam mit vie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beschwerde, Sachverhalt und Vorverfahren römisch eins. Beschwerde, Sachverhalt und Vorverfahren 1 1. Der Beschwerdeführer ist syrischer Staatsangehöriger und hält sich seit 2014 rechtmäßig und ununterbrochen im Bundesgebiet auf. Ihm wurde im Jahr 2015 der Status des Asylberechtigten zuerkannt. Er ist seit 2023 als Taxifahrer tätig. Mit seiner Lebensgefährtin hat er einen gemeinsamen Sohn, der nach seiner Mutter österreichischer Staatsbürger ist. Der Beschwerd... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1 1. Der Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsangehöriger, sunnitischer Moslem und gehört der Volksgruppe der Paschtunen an. Er stellte am 6. Oktober 2022 einen Antrag auf internationalen Schutz. Am 10. Oktober 2023 wurde er zu seinem Antrag niederschriftlich von dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl einvernommen. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1 1. Der Beschwerdeführer stellte am 12. Oktober 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich, wobei er befragt nach seiner Staatsangehörigkeit ausschließlich vorbrachte, syrischer Staatsangehöriger zu sein. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 2. Dezember 2014 wurde ihm der Status des Asylberechtigten zuerkannt. 2 2. Dieses r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1 1. Der im Iran geborene Beschwerdeführer ist afghanischer Staatsbürger. 2 2. Der Beschwerdeführer stellte am 17. Jänner 2016 nach schlepperunterstützter Einreise seinen ersten Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet. Dieser wurde mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 7. Oktober 2017 vollinhaltlich abgewiesen. Die dagegen erh... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge römisch eins. Anträge 1 1. Mit dem vorliegenden, auf Art. 139 Abs. 1 Z 1 B-VG gestützten und zu V 11/2026 protokollierten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Steiermark, 1. Mit dem vorliegenden, auf Artikel 139, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG gestützten und zu V 11 aus 2026, protokollierten Antrag begehrt das Landesverwaltungsgericht Steiermark, "die Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe-Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeind... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag römisch eins. Antrag 1 Gestützt auf Art. 139 Abs. 1 Z 1 B-VG begehrt das Landesverwaltungsgericht Steiermark, Gestützt auf Artikel 139, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG begehrt das Landesverwaltungsgericht Steiermark, "die Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe-Verordnung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Köflach vom 13.12.2022 ihrem ganzen Inhalt nach als gesetzwidrig aufzuheben, in eventu: den 1. Teil (Zweitwohnsitze) der Zweitwohnsitz- und... mehr lesen...
Begründung: I. Antrag und Antragsvorbringen römisch eins. Antrag und Antragsvorbringen 1 1. Mit dem auf Art139 Abs1 Z3 B-VG gestützten (Haupt-)Antrag begehrt der Einschreiter, der Verfassungsgerichtshof möge "die Verordnung des Gemeinderates der Stadtgmeinde Kitzbühel vom 23.03.2026 über die Erlassung eines Bebauungsplanes und ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich Maurachfeld, Gst. Nr 455/5, 455/6 und 455/12, KG Kitzbühel Stadt, kundgemacht im Verordnungsblatt für die Stadtgemein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Antrag römisch eins. Antrag 1 Gestützt auf Art. 139 Abs. 1 Z 1 B-VG begehrt das Landesverwaltungsgericht Steiermark, Gestützt auf Artikel 139, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG begehrt das Landesverwaltungsgericht Steiermark, "die Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabeverordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Straß in Steiermark vom 15.12.2022 ihrem ganzen Inhalt nach als gesetzwidrig aufzuheben, in eventu: den 1. Teil (Zweitwohnsitzabgabe) de... mehr lesen...
Begründung: 1. Am 18. Mai 2025 fand die durch Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung vom 18. März 2025, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 18. März 2025 bis zum 3. Juni 2025, ausgeschriebene teilweise Wiederholung der Wahl des Gemeinderates der Marktgemeinde Gablitz statt. 2. Mit ihrer am 16. Juli 2025 eingebrachten, auf Art141 B-VG gestützten Anfechtung begehrte die antragstellende Wählergruppe, der Verfassungsgerichtshof möge die Anfechtung der Gemeinder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind afghanische Staatsangehörige; der Drittbeschwerdeführer und die Viertbeschwerdeführerin sind die Eltern der minderjährigen Erst- und Zweitbeschwerdeführerin. Dem Drittbeschwerdeführer sowie der Viert- und der minderjährigen Erstbeschwerdeführerin wurde im November 2024 auf ihre Anträge hin in Griechenland der Status von Asylberechtigte... mehr lesen...
1. Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen den Beschluss des Bundesfinanzgerichtes vom 9. Dezember 2025, welcher der beschwerdeführenden Partei entsprechend dem auf dem Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ersichtlichen Eingangsstempel am 12. Dezember 2025 zugestellt wurde. 2. Die beschwerdeführende Partei brachte am 23. Jänner 2025 eine leere Eingabe im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs (im Folgenden: ERV) ein. Am 26. Jänner 2025 langte eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Die Beschwerdeführer sind Staatsangehörige der Russischen Föderation und gehören der tschetschenischen Volksgruppe an. Die Erstbeschwerdeführerin ist die Mutter des minderjährigen Zweitbeschwerdeführers. Die Drittbeschwerdeführerin ist die Mutter der Erstbeschwerdeführerin bzw die Großmutter des Zweitbeschwerdeführers. 2. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 17.... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litc B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vergleiche VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahr... mehr lesen...