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10/07 Verfassungs- und VerwaltungsgerichtsbarkeitNorm
B-VGLeitsatz
Auswertung in ArbeitSpruch
Die Anfechtung wird zurückgewiesen.
Begründung
Begründung
"Diese Entscheidung kann gemäß Art141 B-VG innerhalb von vier Wochen ab Zustellung beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden (vgl zB VfGH 23. Februar 2015, E158/2015). Diese Anfechtung kann auf die behauptete Rechtswidrigkeit des Verfahrens gegründet werden (vgl Art141 Abs1 B-VG)."Diese Entscheidung kann gemäß Art141 B-VG innerhalb von vier Wochen ab Zustellung beim Verfassungsgerichtshof angefochten werden vergleiche zB VfGH 23. Februar 2015, E158/2015). Diese Anfechtung kann auf die behauptete Rechtswidrigkeit des Verfahrens gegründet werden vergleiche Art141 Abs1 B-VG).
Da der vorliegende Fall in die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes gehört, ist die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen (vgl Art133 Abs5 B-VG)."Da der vorliegende Fall in die Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes gehört, ist die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen vergleiche Art133 Abs5 B-VG)."
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2026:WIII1.2026Zuletzt aktualisiert am
28.07.2026