Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 2 B-VG

Verfassungsgerichtshof

542 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 542

TE Vfgh Beschluss 2025/2/26 E2952/2023

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 26.02.2025

RS Vfgh 2025/2/25 E4791/2024

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs2 BDG 1979 §15b Besonders belastende BerufstätigkeitenV der Bundesregierung §1 Z4 litb VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.02.2025

RS Vfgh 2025/2/25 E3609/2024

Index: L93 Bauwesen
Norm: B-VG Art144 Abs2Oö BauO 1994 §49a VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.02.2025

RS Vfgh 2025/2/25 E4710/2024

Index: 63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art144 Abs2GehG 1956 §169g Abs3, §169g Abs4 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.02.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/2/25 E4710/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung in Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes. Vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes, der zufolge dem Gesetzgeber bei der Regelung des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Beamten ein verhältnismäßig weiter Gestaltungsspielraum offengelassen ist ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.02.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/2/25 E3609/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.02.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/2/25 E4791/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rech... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.02.2025

RS Vfgh 2024/10/3 E692/2024

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art144 Abs2 StVO 1960 §43, §76a, §94fHalte- und ParkverbotsV des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Bregenz vom 01.07.2022 und vom 28.06.2023 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 03.10.2024

RS Vfgh 2024/10/3 E1192/2023

Index: 41/07 Grenzüberwachung
Norm: B-VG Art144 Abs2GrenzkontrollG §11, §16Verordnung des BMI vom 03.11.2021 über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Republik Slowenien und Ungarn VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 03.10.2024

TE Vfgh Beschluss 2024/10/3 E1192/2023

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 03.10.2024

TE Vfgh Beschluss 2024/10/3 E692/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in Rechten wegen Anwendung verfassungswidriger Vorschriften der StVO 1960 sowie gesetzwidriger Verordnungen. Vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (vgl zum Gleichheitsgrundsatz zB VfSlg 14.301/1995, 15.980/2000, 16.814/2003, 20.202/2017, 20.334/2019 und 20.343/2... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 03.10.2024

RS Vfgh 2024/10/2 E317/2024

Index: L20 Dienstrecht (D)
Norm: B-VG Art18 B-VG Art144 Abs2Wr Verwaltungsgericht-DienstrechtsG §10 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 18 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.10.2024

TE Vfgh Beschluss 2024/10/2 E317/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 02.10.2024

RS Vfgh 2024/9/20 E1376/2024

Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2FremdenpolizeiG 2005 §120 Abs9 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 20.09.2024

TE Vfgh Beschluss 2024/9/20 E1376/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich g... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 20.09.2024

RS Vfgh 2024/9/17 E1707/2024

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs2 AlVG §12 Abs1 Z2GSVG VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.09.2024

RS Vfgh 2024/9/17 E2010/2024

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs2 AlVG §16 Abs1 litl VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/200... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 17.09.2024

TE Vfgh Beschluss 2024/9/17 E1707/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.09.2024

TE Vfgh Beschluss 2024/9/17 E2010/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rech... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 17.09.2024

TE Vfgh Beschluss 2024/9/16 E2218/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 16.09.2024

RS Vfgh 2024/9/16 E2218/2024

Index: 63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art144 Abs2GehG 1956 §169f, §169g VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.09.2024

RS Vfgh 2024/6/25 E2600/2023

Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall B-VG Art144 Abs2Stmk NaturschutzG 2017 §15 Abs1LandschaftsschutzgebietsV der Stmk Landesregierung vom 11.06.2015 betreffend Gebiete der Koralpe §1, §2, §3, §4 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.06.2024

TE Vfgh Beschluss 2024/6/25 E2600/2023

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher genannten verfassungsgesetzlich gew... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.06.2024

RS Vfgh 2024/6/10 E3352/2023 ua

Index: 10/11 Vereins- und Versammlungsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2SicherheitspolizeiG §81 Abs1VersammlungsG §14 Abs1 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zul... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 13.06.2024

RS Vfgh 2024/6/10 E1628/2024

Index: L60 Gesundheits- und Sozialrecht (S)L60/10 Angelegenheiten der Sozialhilfe
Norm: B-VG Art144 Abs2Wr MindestsicherungsG §24 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.06.2024

RS Vfgh 2024/6/10 E1864/2024

Index: 63/02 Gehaltsgesetz 1956
Norm: B-VG Art144 Abs2GehG 1956 §74 Abs3 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.06.2024

TE Vfgh Beschluss 2024/6/10 E1628/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 10.06.2024

TE Vfgh Beschluss 2024/6/10 E1864/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 10.06.2024

TE Vfgh Beschluss 2024/6/10 E3352/2023 ua

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerden rügen die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Versammlungsfreiheit, auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Geset... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 10.06.2024

TE Vfgh Beschluss 2024/3/12 E867/2023

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.03.2024

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