Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art144 Abs2 ASVG §9 EinbeziehungsV, BGBl 420/1969 §5 Abs3 idF Z9 der Verordnung BGBl II 165/2004 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 14... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführerin stand als Fachbeamtin des Bücherdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien. römisch eins. 1. Die Beschwerdeführerin stand als Fachbeamtin des Bücherdienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde Wien. Nach Konsumierung eines Eltern-Karenzurlaubes und eines daran anschließenden einjährigen Karenzurlaubes gemäß §44 Dienstordnung 1966 [nunmehr: §56 Dien... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art144 Abs2 EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienWr BesoldungsO 1994 §41 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde Krems. Er war als Primararzt am Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus Krems tätig. römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde Krems. Er war als Primararzt am Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus Krems tätig. Mit Schreiben vom 5. August 1991 beantragte er, über seinen Anspruch auf Ab... mehr lesen...
Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art21 Abs3 B-VG Art144 Abs2 EMRK Art6 Abs1 / civil rights EMRK Art6 Abs1 / Tribunal EMRK Art6 Abs1 / VerfahrensgarantienEG Art48Nö GemeindebeamtendienstO 1976 B-VG Art. 21 heute B-VG Art. 21 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs2 VfGG §33 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert d... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art140 Abs7 B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlic... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2BundesvergabeG 2002 §175, §185 VfGG §88 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8240 Abfall, Müll
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die klagende Gesellschaft beschäftigte in den Jahren 1999 bis 2003 Personen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Für die Beschäftigung dieser Personen entrichtete die Gesellschaft Pauschalbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung gemäß §53a Abs1 Z2 ASVG (idF der 55. Novelle zum ASVG, BGBl. I Nr. 138/1998) in Höhe von insgesamt EUR 16.472,66. römisch eins. 1. Die klagende Gesellschaft beschäftigte in den Jahren 1999 bis 2003 Personen i... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die klagende Gesellschaft beschäftigte in den Jahren 1998 bis 2003 Personen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen. Für die Beschäftigung dieser Personen entrichtete die Gesellschaft Pauschalbeiträge zur Kranken- und Pensionsversicherung gemäß §53a Abs1 Z2 ASVG (idF der 55. Novelle zum ASVG, BGBl. I Nr. 138/1998) in Höhe von insgesamt EUR 28.650,96. römisch eins. 1. Die klagende Gesellschaft beschäftigte in den Jahren 1998 bis 2003 Personen i... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art137 / Bescheid B-VG Art140 Abs7 letzter Satz B-VG Art144 Abs2 ASVG §53a ASVG §355 Z3 B-VG Art. 137 heute B-VG Art. 137 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 137 gültig... mehr lesen...
Begründung: I. Zur Beschwerde gemäß Art144 B-VG: römisch eins. Zur Beschwerde gemäß Art144 B-VG: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Kläru... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/05 Wohn- und Mietrecht
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2 VfGG §62 Abs1WohnungseigentumsG 2002 §16, §29 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.0... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen Bescheid des Obersten Agrarsenates (OAS) wird die Berufung der nunmehrigen Beschwerdeführer gegen eine im Devolutionswege ergangene Entscheidung des Landesagrarsenates beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung (LAS) als unbegründet abgewiesen, mit der im Zusammenlegungsverfahren Mooskirchen eine gemeinsame Entwässerungsanlage angeordnet und der Zusammenlegungsplan gegenüber den Beschwerdeführern erlassen wurde. römisch eins... mehr lesen...
Index: 80 Land-und Forstwirtschaft80/01 Organisationsrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2 VfGG §87 Abs1 idF KundmachungsreformG 2004 EMRK Art6 Abs1 / Verfahrensgarantien EMRK Art13 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gült... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die Einschreiter stellten mit einem beim Magistrat der Stadt Salzburg am 26. September 2000 eingelangten Schriftsatz bei der Baubehörde erster Instanz den Antrag auf "Bauplatzerklärung für eine Teilfläche des Grundstückes 1397, mit einer koordinativ errechneten Fläche von 621 m²". Infolge Säumigkeit der Baubehörde erster Instanz stellten die Einschreiter mit Schreiben vom 29. März 2001 bei der Bauberufungskommission der Landeshauptstadt Salzburg als sach... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag B-VG Art144 Abs2Bebauungsplan der Grundstufe Schallmoos/Neustadt 4/G1Sbg RaumOG 1998 §31 Abs3 B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Gleichheit vor dem Gesetz und Unversehrtheit des Eigentums sowie in Rechten wegen Anwendung eines... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit dem die Berufung der beschwerdeführenden Gesel... mehr lesen...
Index: 83 Natur- und Umweltschutz83/01 Natur- und Umweltschutz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geänder... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche... mehr lesen...
Index: 14 Organisationsrecht14/01 Verwaltungsorganisation
Norm: B-VG Art144 Abs2BundesministerienG-Nov 2003, BGBl I 17BundesministerienG 1986 §16 Z2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.... mehr lesen...