Begründung: 1. Der Verfassungsgerichtshof kann - auch die weitere - Behandlung einer Beschwerde "bis zur Verhandlung" ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). 2.1. Die Beschwerdeführer sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 610 Grundbuch 06020 Schönkirchen, bestehend aus den Parzellen .221 und .222 (Schloß) und den Gru... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung in Rechten durch Anwendung des behauptetermaßen verfassungswidrigen §113 Abs2a bis 2c NÖ Bauordnung. Im Hinblick auf die Erkenntnisse VfGH 3.3.1999 G132/98 und 10.3... mehr lesen...
Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8200 Bauordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann - auch die weitere - Behandlung einer Beschwerde "bis zur Verhandlung" ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid der Steiermärkische Landesregierung, mit dem dem Beschwerdeführer für seine im politischen Bezirk Mürzzu... mehr lesen...
Index: L6 Land- und ForstwirtschaftL6500 Jagd, Wild
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann auch die weitere Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit "bis zur Verhandlung" ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr, mit dem der beschwerdeführenden Partei für die amtswegige Nachprüfung eines ... mehr lesen...
Index: 56 Öffentliche Wirtschaft56/04 Sonstiges
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 9.4.1996 wurde eine im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende Grundfläche bei gleichzeitiger Festsetzung der Höhe der dafür zu leistenden Entschädigung dauernd und lastenfrei enteignet (Spruchpunkt I). Unter einem wurde der Enteigner - bei gleichzeitiger Abweisung des Mehrbegehrens - dazu verpflichtet, der Beschwerdeführerin gemäß §74 Abs2 AVG iVm §50 Abs1 des Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964 id... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Bescheid vom 9.4.1996 verfügte der Bürgermeister der Stadt Graz die dauernde und lastenfreie Enteignung eines Teiles eines Grundstückes, das je zur Hälfte im Eigentum der Beschwerdeführer steht und setzte die Höhe der dafür zu leistenden Entschädigung mit einem ziffernmäßig bestimmten Geldbetrag fest (Spruchpunkt I). Mit demselben Bescheid (Spruchpunkt II) wurden den enteigneten Beschwerdeführern gestützt auf §7 Abs3 des Eisenbahnenteignungsgesetzes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 10. August 1995 wurde eine im Eigentum der Beschwerdeführerin stehende Grundfläche zum Zwecke der Herstellung eines Abschnittes der B 50 Burgenland Straße im Bereich der Marktgemeinde Kittsee enteignet. Gleichzeitig wurden der Enteigneten eine Entschädigung gemäß §18 und §20 Abs2 BStG 1971 sowie eine Pauschalvergütung zur Abgeltung von Aufwendungen für rechtsfreundliche Vertretung oder sachverständige B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten als Bundesstraßenbehörde römisch eins. Mit dem angefochtenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten als Bundesstraßenbehörde II. Instanz wurde eine im Eigentum der beschwerdeführenden Gesellschaft stehende Grundfläche zum Zwecke der Errichtung der Umfahrung Kirchberg in Tirol im Zuge der B 170 Brixental Straße enteignet. römisch zwei. Instanz ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten wurde eine im gemeinsamen Eigentum der Beschwerdeführer stehende Grundfläche zum Zwecke der Errichtung der S 6 Semmering Schnellstraße im Bereich der Gemeinden Schottwien, Semmering und Spital am Semmering enteignet und den Enteigneten unter anderem eine Pauschalkostenvergütung zur Abgeltung von Aufwendungen für die rechtsfreundliche Vertretung oder sachvers... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann - auch die weitere - Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit "bis zur Verhandlung" ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 8. August 1995 wurde eine im Eigentum der M K stehende Grundfläche zum Zwecke der Herstellung eines Abschnittes der B 50 Burgenland Straße im Bereich der Marktgemeinde Kittsee enteignet. Gleichzeitig wurden der Enteigneten eine Entschädigung gemäß §18 und §20 Abs2 BStG 1971 sowie eine Pauschalvergütung zur Abgeltung von Aufwendungen für rechtsfreundliche Vertretung oder sachverständige Beratung im Verwa... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.20... mehr lesen...
Index: 20 Privatrecht allgemein20/13 Sonstiges
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Legitimation B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2EisenbahnenteignungsG §4 Abs2 BStG 1971 §18 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann - auch die weitere - Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit "bis zur Verhandlung" ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die vorliegende Beschwerde wendet sich gegen einen Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Salzburg, mit dem dem Österreichischen Rundfunk für Werbesendungen im Zeitraum Feber... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3704 Ankündigungsabgabe
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Beschluß vom 13. März 1996, B3989/95-3, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 15. November 1995, Zl. 192434/5-IV/10/95, gemäß Art144 Abs2 B-VG ab. Dabei wurde begründend ausgeführt: "Die Beschwerde behauptet die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz durch Anwendung einer verfassungswidrigen... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Der Verfassungsgerichtshof wies mit Beschluß vom 13. März 1996, B426/96-3, die vom Antragsteller gemäß Art144 B-VG erhobene Beschwerde gegen den im Instanzenzug ergangenen, einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abweisenden Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 18. Dezember 1995, Zl. 303.374/4-III/11/95, wegen Versäumung der sechswöchigen Beschwerdefrist zurück; der Ministerialbescheid war dem Adressaten bereits am 18. Dezember 1995 zuges... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs2 VfGG §33 ZPO §146 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zule... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Antragstellerin erhob seinerzeit drei auf Art144 B-VG gestützte Beschwerden gegen drei Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich (UVS OÖ), jeweils vom 14. Februar 1994. Mit diesen im Instanzenzug ergangenen Bescheiden war sie schuldig erkannt worden, zu näher genannten Zeitpunkten im März und April 1992 die für die Parkplätze am Stadtplatz und Kirchenplatz der Stadtgemeinde Mattighofen geltende Kurzparkzonenverordnung vom 26. Jun... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Allg B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1.1. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom 29. September 1992, GZ B416/92-3, die Behandlung der bei ihm von C und C B unter Berufung auf Art144 Abs1 B-VG gemeinsam erhobenen Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 20. Februar 1992, Z Senat-B-91-007, gemäß Art144 Abs2 B-VG ab. Zugleich trat er diese Beschwerde antragsgemäß dem Verwaltungsgerichtshof iSd Art144 Abs3 B-VG zur Entscheidung da... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art133 Z1 B-VG Art138 Abs1 litb B-VG Art144 Abs2 B-VG Art144 Abs3 VwGG §34 VfGG §46 Abs1 AVG §67c B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Beschlüssen vom 28. November 1994 B1807/94-6, 28. November 1994 B2127/94-4, 28. November 1994 B1864/94-7, und 12. Oktober 1994 B1580/94-7, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung von an ihn gerichteten Beschwerden gegen Bescheide des Bundesministers für Inneres (vom 21. Juli 1994, Zl. 133.731/3-IV/10/94, 2. September 1994, Zl. 197.169/1-IV/10/94, 28. Juli 1994, Zl. 196.658/1-IV/10/94, und 7. Juni 1994, Zl. 193.410/1-IV/10/9) gemäß Art144 Ab... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art133 Z1 B-VG Art138 Abs1 litb B-VG Art144 Abs2ZivildienstG §2 Abs1 idF BGBl 187/1994 VfGG §46 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Mit Beschluß vom 14. Juni 1993, B262/93-3, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde der E GmbH gegen den Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 5. Jänner 1993, Z Gem - 7385/7 - 1993 - Si, gemäß Art144 Abs2 B-VG ab. Dabei wurde begründend ausgeführt: "Die Beschwerde behauptet die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Unversehrtheit des Eigentums. Vor dem Hintergrund der ständigen Rech... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art133 B-VG Art138 Abs1 litb B-VG Art144 Abs2 B-VG Art144 Abs3 VwGG §34 VfGG §46 Abs1 B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...