Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 2 B-VG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 271-300 von 542

TE Vfgh Beschluss 2007/12/12 B1521/07

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.12.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/12/12 B1520/07

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.12.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/12/12 B1489/06

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.12.2007

RS Vfgh 2007/12/12 B1489/06 - B1520/07, B1521/07

Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs2StV Wien 1955 Art7 Z3 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.12.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/12/5 B1198/05

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.12.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/12/5 B3584/05

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.12.2007

RS Vfgh 2007/12/5 B1198/05

Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 VfGG §88 VwGG §48 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.12.2007

RS Vfgh 2007/12/5 B3584/05

Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.12.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/9/24 B547/06

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung in Rechten wegen Anwendung behaupteter Maßen verfassungswidriger gesetzlicher Bestimmungen. Im Hinblick auf das Ergebnis des dazu durchgef... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.09.2007

RS Vfgh 2007/9/24 B547/06

Index: L2 DienstrechtL2400 Gemeindebedienstete
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/6/27 B1577/04

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung in Rechten durch Anwendung (u.a.) des als verfassungswidrig erachteten §10 Abs7 des Statuts. Im Hinblick auf das Ergebnis des dazu durchge... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.06.2007

RS Vfgh 2007/6/27 B1577/04

Index: 95 Technik95/06 Ziviltechniker
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.06.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/6/14 B450/07

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 14.06.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/6/14 B493/07

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 14.06.2007

RS Vfgh 2007/6/14 B450/07 - B493/07

Index: 44 Zivildienst44/01 Zivildienst
Norm: B-VG Art144 Abs2VerpflegungsV, BGBl II 43/2006ZivildienstG §28 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.06.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/6/12 B985/06, G118/06

Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlic... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.06.2007

RS Vfgh 2007/6/12 B985/06, G118/06

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art140 Abs1 / Allg B-VG Art144 Abs2 VfGG §15 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/3/16 B1397/06

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung näher bezeichneter verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Neufassung des §3 FLAG. Ihr ist zu entgegnen, * dass dem Gesetzgeber nach... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 16.03.2007

RS Vfgh 2007/3/16 B1397/06

Index: 61 Familienförderung, Jugendfürsorge61/01 Familienlastenausgleich
Norm: B-VG Art144 Abs2FamilienlastenausgleichsG 1967 §3 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 z... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.03.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/3/3 B928/05

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 03.03.2007

TE Vfgh Beschluss 2007/3/3 B522/05

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 03.03.2007

RS Vfgh 2007/3/3 B522/05 - B928/05

Index: L3 FinanzrechtL3700 Benützungsabgabe, Gebrauchsabgabe
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 03.03.2007

TE Vfgh Beschluss 2006/12/14 B872/06

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 25. September 2006, B872/06-11, die Behandlung der Beschwerde unter stichwortartiger Angabe der ihre Aussichtslosigkeit erweisenden
Gründe: abgelehnt und sie an den Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. In diesem Verfahren war der nunmehrige Antragsteller mitbeteiligte Partei. Mit Schriftsatz vom 27. November 2006 beantragt der Einschreiter gemäß §423 Abs1 ZPO iVm §35 Abs1 VfGG eine dies... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 14.12.2006

RS Vfgh 2006/12/14 B872/06 - B2028/08, B1128/09, B788/11

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs2 VfGG §88 ZPO §423 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zule... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 14.12.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/11/30 B1096/06

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.11.2006

RS Vfgh 2006/11/30 B1096/06

Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art18 Abs1 B-VG Art144 Abs2StbG 1985 §10, §11, §11a, §20, §64a Abs4 idF Staatsbürgerschaftsrechts-Nov 2005, BGBl I 37/2006 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/201... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.11.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/10/4 B119/04

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt d... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 04.10.2006

RS Vfgh 2006/10/4 B119/04

Index: 91 Post-und Fernmeldewesen91/02 Post
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 04.10.2006

TE Vfgh Beschluss 2006/6/27 B1153/04

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die - auch weitere - Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die v... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.06.2006

RS Vfgh 2006/6/27 B1153/04

Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlaßfall B-VG Art144 Abs2 VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.06.2006

Entscheidungen 271-300 von 542

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