Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 2 B-VG

Verfassungsgerichtshof

542 Dokumente

Entscheidungen 211-240 von 542

TE Vfgh Beschluss 2013/6/25 B22/2012 ua

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerden behaupten die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger durch Anwendung des als verfassungswidrig gerügten §607 Abs12 ASVG. Aus Anlass dieser Beschwerden leitete der Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 25.06.2013

RS Vfgh 2013/6/25 B22/2012 ua

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall B-VG Art144 Abs2 VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert du... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 25.06.2013

RS Vfgh 2012/12/12 B573/12 - B580/12

Index: 63 ALLGEMEINES DIENST- UND BESOLDUNGSRECHT63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.12.2012

TE Vfgh Beschluss 2012/12/12 B573/12

Begründung:               Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtli... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.12.2012

TE Vfgh Beschluss 2012/12/12 B580/12

Begründung:               Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind.        ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.12.2012

TE Vfgh Beschluss 2012/6/30 B1060/11

Begründung:               Der Verfassungsgerichtshof kann die - auch weitere - Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch v... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.06.2012

RS Vfgh 2012/6/30 B1060/11

Index: 82 GESUNDHEITSRECHT82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall B-VG Art144 Abs2 VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geä... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.06.2012

TE Vfgh Beschluss 2012/6/29 B226/11

Begründung:               Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind.               Die Beschwerd... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.06.2012

RS Vfgh 2012/6/29 B226/11

Index: 10 VERFASSUNGSRECHT10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.06.2012

TE Vfgh Beschluss 2012/6/21 B1461/10

Begründung:               Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtli... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 21.06.2012

RS Vfgh 2012/6/21 B1461/10

Index: L3 FinanzrechtL3703 Lustbarkeitsabgabe, Vergnügungssteuer
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geän... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 21.06.2012

TE Vfgh Beschluss 2012/6/18 B788/11

Begründung:               Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 15. März 2012, B788/11-10, die Behandlung der Beschwerde abgelehnt. Mit Schriftsatz vom 3. Oktober 2011 beantragte eine mitbeteiligte Partei gemäß §88 VfGG Kostenersatz für die Erstattung der Äußerung vom 16. September 2011.               Dieser Antrag ist nicht begründet:               Die Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde hat zur Folge, dass auf ihr Vorbringen nicht näher eingegangen wird. D... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 18.06.2012

TE Vfgh Beschluss 2012/2/29 B1023/10

Begründung:               Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG).               Die Beschwerde behauptet die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten. Vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles lässt ihr Vorbringen die behaupt... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.02.2012

TE Vfgh Beschluss 2012/2/29 B1312/10

Begründung:               Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG).               Die Beschwerde behauptet die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten. Vor dem Hintergrund des Beschwerdefalles lässt ihr Vorbringen die behaupt... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.02.2012

RS Vfgh 2012/2/29 B1023/10 - B1312/10

Index: 32 Steuerrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall B-VG Art144 Abs2 VfGG §88 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert du... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.02.2012

TE Vfgh Beschluss 2011/12/15 B174/10

Begründung:               Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtli... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 15.12.2011

RS Vfgh 2011/12/15 B174/10

Index: 82 Gesundheitsrecht82/06 Krankenanstalten, Kurorte
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert du... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 15.12.2011

TE Vfgh Erkenntnis 2011/12/2 KI-2/10

Entscheidungsgründe:               I. Sachverhalt, Antrag und Vorverfahren römisch eins. Sachverhalt, Antrag und Vorverfahren               1. Sachverhalt               1.1. Die antragstellende Partei stellte mit Schreiben vom 18. Juli 2005 an die Landes-Grundverkehrskommission beim Amt der Tiroler Landesregierung den folgenden Antrag:               "1) Es mögen uns [...] Ausfertigungen von Bescheiden der Landesgrundverkehrskommission beim Amt der Tiroler Landesregierun... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 02.12.2011

RS Vfgh 2011/12/2 KI-2/10

Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0020 Auskunft
Norm: B-VG Art20 Abs4 B-VG Art133 Z4 B-VG Art138 Abs1 Z2 B-VG Art144 Abs2Tir AuskunftspflichtG §5Tir GVG 1996 §28 B-VG Art. 20 heute B-VG Art. 20 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2024 B-VG Art. 20 gültig v... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 02.12.2011

TE Vfgh Beschluss 2011/6/30 B162/10

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Ü... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 30.06.2011

RS Vfgh 2011/6/30 B162/10

Index: L8 Boden- und VerkehrsrechtL8000 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BG... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 30.06.2011

TE Vfgh Beschluss 2010/10/7 B205/09

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz sowie die Verletzung des "rechtsstaatlichen Prinzips... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 07.10.2010

RS Vfgh 2010/10/7 B205/09

Index: L0 Verfassungs- und OrganisationsrechtL0030 Bezüge, Bürgermeisterentschädigung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall B-VG Art144 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 07.10.2010

TE Vfgh Beschluss 2010/6/8 B1128/09

Begründung: 1. Mit Beschluss vom 23. Februar 2010, B1128/09-10, lehnte der Verfassungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde ab. In diesem Verfahren war die nunmehrige Antragstellerin mitbeteiligte Partei. 2. In ihrer Äußerung vom 16. November 2009 hatte die mitbeteiligte Partei beantragt, der Beschwerdeführerin den Ersatz der in der Äußerung verzeichneten Kosten aufzuerlegen. Mit Schriftsatz vom 10. März 2010 stellt die mitbeteiligte Partei einen "A... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 08.06.2010

TE Vfgh Beschluss 2010/3/10 KI-2/09

Begründung: 1. Die Einschreiterin beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Entscheidung über einen Kompetenzkonflikt zwischen dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof iSd Art138 Abs1 B-VG. 2.1. Dem Antrag liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Einschreiterin beantragte beim Landeshauptmann von Wien die Erteilung eines Niederlassungstitels "Familienangehöriger". Dieser Antrag wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wi... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 10.03.2010

RS Vfgh 2010/3/10 KI-2/09

Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art138 Abs1 Z2 B-VG Art144 Abs2 VwGG §34 Abs1 ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit B-VG Art. 138 heute B-VG Art. 138 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 138... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 10.03.2010

TE Vfgh Beschluss 2009/12/16 B990/09

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (Art7 B-VG) und auf Freiheit der Erwerbsausübung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 16.12.2009

RS Vfgh 2009/12/16 B990/09

Index: 82 Gesundheitsrecht82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art144 Abs2ApothekenG §10, §29 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.12.2009

TE Vfgh Beschluss 2009/12/10 B1421/07

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 10.12.2009

TE Vfgh Beschluss 2009/12/10 B549/07

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtlich... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 10.12.2009

Entscheidungen 211-240 von 542

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten