Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, Asylgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs2B-VG Art133 Z4VwGbk-ÜG §6
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung einer Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag unabhängig von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes
Rechtssatz: Gemäß der hier bereits anzuwendenden Fassung des Art144 Abs2 B-VG ist die Ablehnung... mehr lesen...
1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlic... mehr lesen...
Index: 93/01 Eisenbahn
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2UVP-G 2000 §24fSchienenverkehrslärm-EmissionsschutzV (SchIV), BGBl 415/1993 §2VfGG §88
Leitsatz: Ablehnung der Beschwerden im Anlassfall nach Aufhebung von Bestimmungen der Schienenverkehrslärm-EmissionsschutzV; Kostenzuspruch
Rechtssatz: Die Aufhebung der Wortfolge ", S 5004 (Ausgabe 1985) und S 5005 (Ausgabe 1992)" in §2 Abs1 sowie... mehr lesen...
Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerden behaupten die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger durch Anwendung des als verfassungswidrig gerügten §607 Abs12 ASVG. Aus Anlass dieser Beschwerden leitete der Verf... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2VfGG §88
Leitsatz: Ablehnung von Beschwerden in Anlassfällen
Rechtssatz: Ablehnung der Behandlung von Beschwerden in Anlassfällen zu G3/2013 ua, E v 25.06.2013, betr Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Wortfolge ", wenn für sie ein Beitrag in der Höhe von 22,8% der dreißigfachen Mindestbeitragsgrund... mehr lesen...
Index: 63 ALLGEMEINES DIENST- UND BESOLDUNGSRECHT63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V42/12 ua, E v 12.12.12, betr Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Überschrift und des ersten Absatzes der Geschäftsverteilung für das Jahr 2006 sowie der darin verwiesenen Geschäftsverteilung, gültig ab 08.08.05, der Disziplina... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die - auch weitere - Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch v... mehr lesen...
Index: 82 GESUNDHEITSRECHT82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2VfGG §88
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu G33/12, E v 30.06.12. Die Aufhebung des §62a Abs1 ApothekenG idF BGBl I 41/2006 ändert nichts daran, dass der angefochtene Bescheid keine Verletzung in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder in einem sonstigen Recht wegen Anwendung ei... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerd... mehr lesen...
Index: 10 VERFASSUNGSRECHT10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu G7/12, E v 29.06.12 (keine Aufhebung des §75 Abs3 StPO idF BGBl I 19/2004). Entscheidungstexte B 226/11 Entscheidungstext VfGH Beschluss 29.06.2012 B 226/11 ... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...
Index: L7 WirtschaftsrechtL7050 Schischule
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde (gegen die Versagung der Anerkennung der beim Österreichischen Schiverband [ÖSV] mit Prüfung abgeschlossenen Ausbildung zum Snowboardlehrer-Anwärter als Prüfung zum Snowboardlehrer-Anwärter nach dem Tir SchischulG 1995) im Anlassfall zu G160/08, E v 27.02.09 (keine Verfassungswidrigkeit ei... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer römisch eins. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wen... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art139 Abs1 / AllgB-VG Art144 Abs2VfGG §15 Abs2
Leitsatz: Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde; Zurückweisung desbedingten Individualantrags wegen Unzulässigkeit
Rechtssatz: Bei dem bedingten Antrag (auf Aufhebung eines Flächenwidmungsplanes) handelt es sich nicht um einen - an sich zulässigen - an ein Hauptbeg... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz und die Verletzung in Rechten wegen Anwendung eines v... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu G20/07, E v 10.10.08 (keine Aufhebung der Wortfolge "Z 1 bis 3" in §25 Abs4 Z1 zweiter Satz GSVG idF der 27. GSVG-Nov BGBl I 141/2002). Entscheidungstexte B 880/06 Entscheidungstext VfGH Beschl... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz durch Anwendung eines verfassungswidrigen Ges... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlassfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu G19/08, E v 25.09.08 (keine Aufhebung des §3 Abs1 Z16a EStG 1988 idF BGBl I 35/2005). Entscheidungstexte B 822/07 Entscheidungstext VfGH Beschluss 06.10.2008 B 822/07 ... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung seiner Rechte wegen Anwendung einer verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung. Angesichts des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs vom 26. Juni 2008, ... mehr lesen...
Index: 58 Berg- und Energierecht58/02 Energierecht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu G263/07, E v 26.06.08 (keine Aufhebung der Wortfolge "und 2" im letzten Satz des §13 Abs4 ÖkostromG idF BGBl I 105/2006). Entscheidungstexte B 388/07 Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.06.2008 B 388/07 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die Einschreiterin reiste dem Antragsvorbringen zufolge am römisch eins. 1. Die Einschreiterin reiste dem Antragsvorbringen zufolge am 12. Jänner 2005 nach Österreich ein und stellte einen Asylantrag. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 16. März 2006 wurde der Asylantrag unter gleichzeitiger Feststellung der Zulässigkeit der Abschiebung nach Nigeria und damit verbundener Ausweisung abgewiesen. Die dagegen erhobene Berufung wies der Unabhängi... mehr lesen...
Index: 41 Innere Angelegenheiten41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht
Norm: B-VG Art138 Abs1 litbB-VG Art144 Abs2FremdenpolizeiG 2005 §51
Leitsatz: Vorliegen eines negativen Kompetenzkonfliktes bei Ablehnung einerBeschwerde durch den Verfassungsgerichtshof und Zurückweisung mangelsRechtsschutzinteresses durch den Verwaltungsgerichtshof;Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes zur Entscheidung über dieBeschwerde g... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit Bescheid vom 18. Oktober 2004 wurde der nunmehr römisch eins. 1. Mit Bescheid vom 18. Oktober 2004 wurde der nunmehr antragstellenden Gesellschaft von der Gemeinde Sölden die Bezahlung von Kanalerweiterungsgebühren in näher bestimmtem Ausmaß vorgeschrieben. Nach Erschöpfung des Instanzenzuges erhob die antragstellende Gesellschaft im April 2007 Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, in der sie der Sache nach eine Verletzung in Rechten wegen Anw... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art138 Abs1 litbB-VG Art144 Abs2VfGG §46VwGG §28, §34 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Antrags auf Klärung eines negativenKompetenzkonfliktes zwischen Verfassungsgerichtshof undVerwaltungsgerichtshof nach Ablehnung der Behandlung einer Beschwerdedurch den Verfassungsgerichtshof und Zurückweisung der Beschwerdenach deren Abtretung durch d... mehr lesen...
Begründung: I. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossen ist (Art144 Abs2 B-VG). römisch eins. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und es sich nicht um einen Fall handelt, der von der Zus... mehr lesen...
Index: 90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung 1960
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V73/07 ua, E v 13.03.08 (keine Gesetzwidrigkeit des §1 Z2 B) der Verordnung der BH Spittal an der Drau vom 23.07.02 betr eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h auf der Drautal Straße B 100 im Bereich Gröfelhof). En... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...
Index: L3 FinanzrechtL3715 Anliegerbeitrag, Kanalabgabe
Norm: B-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallB-VG Art144 Abs2
Rechtssatz: Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V95/07, E v 05.03.08 (keine Aufhebung des §3a der KanalgebührenO der Marktgemeinde Neuhofen a.d. Krems vom 30.06.04 betr die Kanalbereitstellungsgebühr); keine Bedenken gegen die Höhe der (degressiv gestaffelten) Gebühr. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...
Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche ... mehr lesen...