RS Vfgh 2009/2/27 B2336/07

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Veröffentlicht am 27.02.2009
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Index

L7 Wirtschaftsrecht
L7050 Schischule

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Anlassfall
B-VG Art144 Abs2

Rechtssatz

Ablehnung der Beschwerde (gegen die Versagung der Anerkennung der beim Österreichischen Schiverband [ÖSV] mit Prüfung abgeschlossenen Ausbildung zum Snowboardlehrer-Anwärter als Prüfung zum Snowboardlehrer-Anwärter nach dem Tir SchischulG 1995) im Anlassfall zu G160/08, E v 27.02.09 (keine Verfassungswidrigkeit einer Wortfolge in §37 Abs4 Tir SchischulG 1995).

Entscheidungstexte

  • B 2336/07
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 27.02.2009 B 2336/07

Schlagworte

VfGH / Anlassfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2009:B2336.2007

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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