Entscheidungen zu § artikel144 Abs. 2 B-VG

Verfassungsgerichtshof

542 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 542

TE Vfgh Beschluss 2025/9/18 E1539/2025

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde behauptet die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzl... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 18.09.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/9/18 E2556/2025

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten. Die gerügten Rechtsverletzungen wären im vorliegenden Fall ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 18.09.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/9/18 E2795/2025

1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten. Nach den Beschwerdebehauptungen wären diese ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 18.09.2025

RS Vfgh 2025/9/12 E1799/2025

Index: 10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof, AsylgerichtshofL3 Raumordnung und Bauwesen
Norm: B-VG Art144 Abs2Sbg RaumOG 2009 §31b VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.09.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/9/12 E1799/2025

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten v... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 12.09.2025

RS Vfgh 2025/6/24 E3642/2024

Index: 82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art144 Abs2ApothekenG §3, §9, §10, §51 Abs1 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.06.2025

RS Vfgh 2025/6/24 E2683/2024

Index: 82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art144 Abs2ApothekenG §9, §10 Abs2, §46, §51 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.06.2025

RS Vfgh 2025/6/24 E4715/2024

Index: 96/02 Sonstiges Straßenbau
Norm: B-VG Art144 Abs2Bundesstraßen-MautG 2002 §20 Abs3 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.06.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/6/24 E2683/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleistet... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.06.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/6/24 E3642/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten. Die gerügten Rechtsverletzungen wären im vorliegenden Fall a... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.06.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/6/24 E4715/2024

Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten ve... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 24.06.2025

RS Vfgh 2025/6/18 E244/2025

Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2 AsylG 2005 §2, §3, §8, §10, §57FremdenpolizeiG 2005 §46, §52 BFA-VG §21 Abs7 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-V... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 18.06.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/6/18 E244/2025

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde behauptet die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung (Art47 Abs2 GRC) und auf... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 18.06.2025

RS Vfgh 2025/6/16 E650/2025

Index: L90 Raumordnung
Norm: B-VG Art144 Abs2Oö BauO §24, §50Oö RaumOG 1994 §22 Abs5 Z3 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I N... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.06.2025

RS Vfgh 2025/6/16 E1168/2024

Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2 BAO §209a, §256 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 16.06.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/6/16 E1168/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit vor dem Gesetz (Art7 B-VG, Art2 StGG) sowie auf Unversehrtheit des Eigentums (Art5 StGG, Art1 1. ZPEMRK). Vor dem Hintergrund des vorliegenden Falles lässt ihr Vorbringen die behaupteten Rechtsverletzungen, aber auch die Verletzung in einem an... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 16.06.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/6/16 E650/2025

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde behauptet die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährle... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 16.06.2025

RS Vfgh 2025/6/6 E4406/2024

Index: L10 Bau- und Bodenrecht sowie Recht der Technik (B)L10/10 Baurecht sowie Straßen- und Wegerecht
Norm: B-VG Art144 Abs2Wr BauO 1930 §119 Abs2a, §129 Abs1a VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 06.06.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/6/6 E4406/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die Beschwerde behauptet die Verletzung in Rechten wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes. Vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu diesen Rechten lässt ihr Vorbringen die behaupteten Rechtsverletzungen, aber auch die Verletzung in einem anderen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht oder die ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 06.06.2025

RS Vfgh 2025/6/5 E1352/2025

Index: 68/01 Behinderteneinstellung
Norm: B-VG Art144 Abs2 BEinstG §14 Abs2 AVG §8 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 05.06.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/6/5 E1352/2025

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher genannten verfassungsgesetzlich gewä... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 05.06.2025

RS Vfgh 2025/3/3 E4323/2024, E4353/2024, E4685/2024

Index: 82/04 Apotheken, Arzneimittel
Norm: B-VG Art144 Abs2ApothekenG §3 Abs6 Z2 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 03.03.2025

RS Vfgh 2025/3/3 E4601/2024

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: B-VG Art144 Abs2Wr VergaberechtsschutzG 2020 §8BundesvergabeG 2018 §18 Abs1, §20 Abs4Wr GesundheitsfondsG 2017 §1, §2, §3, §6 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 03.03.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/3/3 E4323/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 03.03.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/3/3 E4353/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 03.03.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/3/3 E4601/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Ein solcher Fall liegt vor, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die Beschwerde rügt der Sache nach die Verletzung in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz gemäß Art7 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 03.03.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/3/3 E4685/2024

Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art144 Abs2 B-VG). Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch Anwendung des als verfassungswidrig erachteten §3 Abs6 Z2 Apothekengesetz idF BGBl I 22/2024. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch Anwendung des ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 03.03.2025

RS Vfgh 2025/2/27 E4746/2024

Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2 AsylG 2005 §5 Abs1FremdenpolizeiG 2005 §61 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 b... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.02.2025

TE Vfgh Beschluss 2025/2/27 E4746/2024

1. Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung einer Beschwerde ablehnen, wenn sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder von der Entscheidung die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage nicht zu erwarten ist (Art144 Abs2 B-VG). Eine solche Klärung ist dann nicht zu erwarten, wenn zur Beantwortung der maßgebenden Fragen spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen nicht erforderlich sind. Die vorliegende Beschwerde rügt die Verletzung in näher bezeichneten verfassungsgesetzlic... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.02.2025

RS Vfgh 2025/2/26 E2952/2023

Index: 41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Norm: B-VG Art144 Abs2FremdenpolizeiG 2005 §88 Abs1 VfGG §7 Abs1 B-VG Art. 144 heute B-VG Art. 144 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 B-VG Art. 144 gültig von 01.01.2004 bis 31.12.2013 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 26.02.2025

Entscheidungen 31-60 von 542

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten