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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
B-VG Art144 Abs2Leitsatz
Ablehnung der Behandlung einer Beschwerde betreffend den Ausschluss der Arbeitslosigkeit durch eine aufrechte Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVGRechtssatz
Nach Rsp des VfGH verfügt der Gesetzgeber im Sozialversicherungsrecht über einen weiten rechtspolitischen Gestaltungsspielraum bei der unterschiedlichen Behandlung von Selbständigen und Unselbständigen bzw von verschiedenen Berufs- und Beschäftigtengruppen. Wie der VfGH zudem bereits mehrfach ausgesprochen hat, wird das Sozialversicherungsrecht im Allgemeinen und das Arbeitslosenversicherungsrecht im Besonderen nicht vom Grundsatz der Äquivalenz von Beitrags- und Versicherungsleistung beherrscht, sodass in Kauf genommen werden muss, dass es in manchen Fällen trotz Leistung von Pflichtbeiträgen zu keiner Versicherungsleistung kommt (§12 Abs1 Z2 AlVG).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Ablehnung, Arbeitslosenversicherung, Sozialversicherung, Pflichtversicherung, RechtspolitikEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2024:E1707.2024Zuletzt aktualisiert am
14.03.2025