Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
1929 (Aufforderung zum Verlassen eines Saales) ... mehr lesen...
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
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Norm: B-VG Art144 Abs1 / Befehls- und Zwangsausübung unmittelb V-ÜG 1929 ArtII §4 Abs2
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Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
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gegen die Erlassung einer Verordnung gemäß ArtII §4 Abs2 V-ÜG
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Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
Pressefalschmeldungen durch das Bundesministerium für Inneres und
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Leitsatz: Unzulässigkeit der Beschwerdeführung gegen die Veranlassung von
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Entscheidungsgründe: I. 1. In der auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde bringt die Einschreiterin - sinngemäß zusammengefaßt - vor, daß am 18. Mai 1987 um ungefähr 5,45 Uhr Sicherheitswachebeamte der Bundespolizeidirektion Salzburg Einlaß in ihre Wohnung in Salzburg, V-Straße , begehrt und erklärt hätten, H L zu suchen. Sie habe die Wohnungstüre nicht geöffnet und angegeben, daß L seit beinahe einem Jahr nicht mehr in ihrer Wohnung gewesen und auch jetzt nicht da sei sowie daß er s... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Das Finanzamt für den I. Wiener Gemeindebezirk richtete mit Schreiben vom 28. Juni 1989 an den Beschwerdeführer eine Aufforderung folgenden Wortlauts: "Da bis dato unter Hinweis auf die berufliche Verschwiegenheitspflicht als Angehöriger des Berufsstandes der Ziviltechniker/Architekten der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gem. §119 BAO (Mitwirkungspflicht) nicht im vollen Umfange nachgekommen wurde, ergeht nochmals die Aufforderung gem. §119 BAO, die ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Bescheid BAO §111 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde mangels Bescheidcharakter der
angefochtenen Androhung einer Zwangsstrafe iSd §111 Abs2 BAO
Rechtssatz: Die im §111 Abs2 BAO vorgesehene Androhung der Zwangsstrafe ist kein Bescheid, da mit einer solchen Erledigung weder ein best... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Norm: B-VG Art144 Abs1 / Form der Beschwerde StGG Art9 StPO §141 Abs2 VfGG §15 Abs2
Leitsatz: Unschädlichkeit offensichtlicher Schreibversehen in einer Beschwerde
an den Verfassungsgerichtshof; keine Verletzung des Hausrechtes bei
Hausdurchsuchung unter der vertretbaren Annahme, eine vorzuführende
Person halte sich in den zu durchsuchenden Räumen auf; Zurückweisu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 28. September 1987, B49/87, lehnte der VfGH die Behandlung der von der nunmehrigen Wiederaufnahmswerberin eingebrachten Beschwerde ab, in der unter anderem die Verfassungswidrigkeit von Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1972, insbesondere der §§27 Abs1 Z4 und 98 EStG behauptet worden war. Die Einschreiterin stellte mit Eingabe vom 23. November 1987 den Antrag auf Wiederaufnahme des abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens und wie... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs2VfGG §15 Abs2VfGG §34ZPO §536
Leitsatz: Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens - nach Ablehnung der
Behandlung der Beschwerde - ohne Bezeichnung eines gesetzlichen
Wiederaufnahmegrundes; kein einer Verbesserung zugänglicher Mangel
Rechtssatz: Wiederaufnahmeantrag nach Ablehnungsbeschluß. Gemäß §536 ZP... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die maßgebenden Gesetzesbestimmungen Anlaß dieser Gesetzesprüfungsverfahren sind Disziplinarverfahren, die gegen Apotheker geführt worden waren. Das Disziplinarverfahren gegen Apotheker wird durch die §§18 bis 24 des Apothekerkammergesetzes, BGBl. 152/1947, geregelt. Hier maßgebend ist die Fassung, die im Zeitpunkt der Erlassung der den Gegenstand der Anlaßbeschwerdeverfahren - s.u. II. - bildenden Bescheide galt, d.i. jene in der ... mehr lesen...