1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art133 Abs6 Z1; B-VG Art133 Abs9; VwGG §25a Abs4 Z1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab... mehr lesen...
Vorgeschichte 1 Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn (BH) jeweils vom 25. August 2015 wurde den Revisionswerbern vorgeworfen, zu einem bestimmten Tatzeitpunkt und an einem bestimmten Tatort das freie Gewerbe "Einstellen von Reittieren" ausgeübt zu haben, indem sie 115 Pferde von Dritten selbständig, regelmäßig und in der Absicht, einen Ertrag zu erzielen, eingestellt haben, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben, sowie eine ge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1; B-VG Art133 Abs4; B-VG Art133 Abs9; VwGG §25a Abs1; AVG § 59 heute AVG § 59 gültig ab 01.01.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 AVG § 59 gültig von 01.02.1991 bi... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art133 Abs9; VwGG §25a Abs1; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 z... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z2; B-VG Art133 Abs9; VwGG §28 Abs1 Z5;VwGVG 2014 §18; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Revisionswerbers vom 24. Mai 2016 wurde unter anderem dem Mitbeteiligten gemäß § 39 Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG) der Auftrag erteilt, mehrere, näher konkretisierte Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen an bestimmten Gebäuden in G durchzuführen. Unter anderem wurde aufgetragen, die schadhaften Kehr- und Putztürchen an insgesamt 31 näher bezeichneten Fängen innerhalb einer festgelegten Frist zu ersetzen. 1 Mit Bescheid des Revisionswerbers vom 24. M... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
1 Mit der angefochtenen Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom 6. März 2017 wurde ua. die gegen den Bescheid der belangten Behörde vom 25. Juni 2016 betreffend Erteilung einer forstrechtlichen Bewilligung an die mitbeteiligte Partei erhobene Beschwerde des Revisionswerbers mangels Parteistellung iSd § 19 Abs. 4 Z 4 ForstG zurückgewiesen. 1 Mit der angefochtenen Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts Tirol vom 6. März 2017 wurde ua. die gegen den Bescheid d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs6; B-VG Art133 Abs9; VwGG §25a Abs4;VwGVG 2014 §38;VwRallg; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der BH Graz-Umgebung vom 11. August 2016 wurde dem Mitbeteiligten vorgeworfen, er habe - jeweils auf verschiedenen Abschnitten der A 2 - die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 15 km/h überschritten (1. Übertretung), weiters die durch Straßenverkehrszeichen kundgemachte zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 47 km/h überschritten (2. Übertretung) sowie neuerlich die auf Autobahnen zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 k... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z2; B-VG Art133 Abs9; VwGG §28 Abs1 Z5;VwGVG 2014 §18; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
Norm: B-VG Art133 Abs6 Z2; B-VG Art133 Abs9; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/2018... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 17. November 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab er zusammengefasst an, dass er bei den vorletzten Präsidentschaftswahlen seine Stimme abgegeben habe. Seine Wohngegend, N, werde tagsüber von Regierungsbeamten kontrolliert, in der Nacht von den Taliban. Die Taliban hätten festgestellt, dass er gewählt habe, woraufhin sie ihn zusammengeschlagen und ihm den Zeigefinger abgetrennt hätten... mehr lesen...
1 Über den Revisionswerber war durch die belangte Behörde wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 30 Abs. 1 Z 4 IG-L in Verbindung mit der IG-L-Geschwindigkeitsbeschränkungsverordnung des Landeshauptmannes von Tirol, LGBl. Nr. 145/2014, eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 900,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 9 Tage) verhängt worden. 1 Über den Revisionswerber war durch die belangte Behörde wegen einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 30, Absatz eins, Ziffer 4, IG-L in Verbi... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 23. September 2015, mit dem der Revisionswerber der Übertretung des § 5 Abs. 1 sowie des § 4 Abs. 1 lit. a StVO schuldig erkannt und über ihn Geldstrafen verhängt worden waren, abgewiesen; die Revision an den Verwaltungsgerichtshof erklärte das Verwaltungsgericht für unzulässig. 1 Mit dem angefochtenen Erkenntn... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
1 Mit Spruchpunkt I. des angefochtenen Erkenntnisses wurde die gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters von Klagenfurt vom 6. August 2015 (Verhängung einer Geldstrafe von EUR 450,-- wegen Übertretung des § 5 Abs. 2 Z 1 iVm § 90 Abs. 1 Z 1 LMSVG infolge Inverkehrbringens eines Lebensmittels mit näher genannten zur Irreführung geeigneten Angaben) erhobene Beschwerde der Revisionswerberin nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 50 VwGVG abgewiesen. 1 Mit Spr... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein behördliches Straferkenntnis als verspätet zurück. Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für unzulässig. 1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Verwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen ein behördliches Straferkenntnis als verspätet zurück. Die Revision nach Artikel 133, Absatz 4, B-VG erklärte es für unzulässig. 2 Gegen das ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art133 Abs6 Z1; B-VG Art133 Abs9; VwGG §25a Abs4; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4; B-VG Art133 Abs6 Z1; B-VG Art133 Abs9; VwGG §25a Abs4; B-VG Art. 133 heute B-VG Art. 133 gültig von 01.01.2019 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2017 B-VG Art. 133 gültig ab 01... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die vom Revisionswerber gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 10. Juni 2014 erhobene Beschwerde abgewiesen und der Revisionswerber gemäß § 58 iVm § 10 Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz, LGBl. Nr. 129/2001 idF. 1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die vom Revisionswerber gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck vom 10. Juni 2014 erhobene Beschwerde abgewiesen und der Revisionswerber ge... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Schulerhalter einer näher genannten Privatschule in Wien. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde dem Revisionswerber zur Last gelegt, er habe die Verwendung eines näher genannten Lehrers und einer näher genannten Lehrerin an seiner Schule im Zeitraum vom 3. Oktober 2014 bis 11. Mai 2015 zu verantworten, obwohl deren Verwendung mit Bescheiden des Stadtschulrates für Wien vom 25. Juni 2009 bzw. vom 24. April 2012 (gemäß § 5 Abs. 6 PrivSchG) untersa... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgeric... mehr lesen...