1 Mit Bescheid vom 29. März 2016 sprach die Landespolizeidirektion Oberösterreich gemäß § 54 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Einziehung eines näher bezeichneten, anlässlich einer Kontrolle am 23. April 2016 im Lokal der Revisionswerberin vorgefundenen, Glücksspielgerätes aus. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) die dagegen erhobene Beschwerde der Revisionswerberin als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass gegen... mehr lesen...
1 Mit Erkenntnis vom 6. November 2017 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde des Revisionswerbers - eines afghanischen Staatsangehörigen - gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 30. Juni 2017, mit dem der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz vom 19. Juli 2015 zur Gänze abgewiesen und gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlassen wurde, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung rechtskräftig ab. 2 Im Novem... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 18. Oktober 2016 erhob die revisionswerbende Gesellschaft mit Sitz in Rumänien eine Beschwerde gemäß Art. 130 Abs. 1 Z 2 und Art. 132 Abs. 2 B-VG gegen die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt wegen Verletzung bestimmter näher bezeichneter Rechte. Begründend führte sie aus, am 6. September 2016 habe in einem näher bezeichneten Lokal in der Steiermark eine Kontrolle nach dem Glücksspielgesetz (GSpG) stattgefunden, anlässlic... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz (belangte Behörde) vom 21. September 2017 wurde der Mitbeteiligten, einer rumänischen Staatsangehörigen, Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben es zumindest bis zum 03.06.2016 um 09:10 Uhr unterlassen, nach Ablauf von vier Monaten ab Ihrer Einreise in das Bundesgebiet am 22.06.2015 (lt. ZMR-Anmeldung), Ihre Niederlassung der Behörde anzuzeigen, obwohl EWR-Bürger, denen das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht gemäß § 51 oder § ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 7. Juni 2017 wurden über den Revisionswerber (als handelsrechtlichen Geschäftsführer der in Deutschland ansässigen I. Montage UG) wegen Unterentlohnung von auf einer Baustelle in Graz beschäftigten Arbeitnehmern vier Geldstrafen samt Ersatzfreiheitsstrafen nach näher genannten Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) verhängt. Gleichzeitig wurde gemäß § 9 Abs. 7 VStG ausgesprochen, dass die I. Montage UG für... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis sprach das Bundesverwaltungsgericht aus, dass die vom Revisionswerber erlittenen Gesundheitsschädigungen einer Mittelohrentzündung links mit Trommelfellperforation vom 3. bis 15. Dezember 2013, eines Tinnitus links bei abgeheilter Mittelohrentzündung vom 16. bis 23. (erkennbar gemeint: Dezember) 2013 und eines chronischen Tinnitus links bei normalem Gehör ab 24. De... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
Norm: AHG 1949 §11;AHG 1949 §9;B-VG Art133 Abs1 Z1;B-VG Art133 Abs4;B-VG Art133 Abs9;VwGG §34 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Rechtspositionen, die im Wege der Amtshaftung geltend gemacht werden können, zählen nicht zu der rechtlich geschützten Interessen... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Vorgeschichte 1 Mit Straferkenntnissen der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn (BH) jeweils vom 25. August 2015 wurde den Revisionswerbern vorgeworfen, zu einem bestimmten Tatzeitpunkt und an einem bestimmten Tatort das freie Gewerbe "Einstellen von Reittieren" ausgeübt zu haben, indem sie 115 Pferde von Dritten selbständig, regelmäßig und in der Absicht, einen Ertrag zu erzielen, eingestellt haben, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben, sowie eine ge... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Hat das Erkenntnis nur eine geringe Geldstr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4 idF 2012/I/051;B-VG Art133 Abs9 idF 2012/I/051;VwGG §25a Abs4 idF 2013/I/033;
Rechtssatz: Erfolgte die Abweisung des Antrags auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers durch das VwG in einem Verfahren, in welchem über den Antragsteller bei einer Strafdrohung von höchstens EUR 726,-- eine Geldstrafe von nicht mehr a... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. November 2013 entzog die Revisionswerberin der Mitbeteiligten, deren Vorstellung gegen den Mandatsbescheid vom 30. Oktober 2013 abweisend, die Lenkberechtigung für die Klassen AM und B für die Dauer von drei Monaten ab Zustellung des Mandatsbescheids (6. November 2013). Für dieselbe Zeitdauer wurde der Mitbeteiligten das Recht aberkannt, von einer allfälligen ausländischen Lenkberechtigung in Österreich Gebrauch zu machen. Der dagegen erhobenen Berufung, seit dem ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4;B-VG Art133 Abs6 Z2;B-VG Art133 Abs6;B-VG Art133 Abs9;VwGG §41;VwGVG 2014 §28 Abs3;
Rechtssatz: Hält die Mitbeteiligte die vorliegende Amtsrevision für unzulässig, weil die Revisionswerberin, deren angefochtener Bescheid vom Verwaltungsgericht ersatzlos hätte behoben werden müssen, durch die mi... mehr lesen...