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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs1 Z1Rechtssatz
Vorlageberichte eines Verwaltungsgerichtes stellen keine Erkenntnisse oder Beschlüsse eines Verwaltungsgerichtes dar und sind daher einer Revision im Sinn des Art. 133 Abs. 1 Z 1 und Abs. 9 B-VG nicht zugänglich.Vorlageberichte eines Verwaltungsgerichtes stellen keine Erkenntnisse oder Beschlüsse eines Verwaltungsgerichtes dar und sind daher einer Revision im Sinn des Artikel 133, Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 9, B-VG nicht zugänglich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020060081.L01Im RIS seit
14.07.2021Zuletzt aktualisiert am
14.07.2021