Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interesse entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;BSVG; VwGG §30 Abs2; VwGG §35 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01... mehr lesen...
In der Beschwerde beantragte die Beschwerdeführerin die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Die belangte Behörde erklärte zu diesem Antrag, dem Aufschub des Vollzuges stünden keine zwingenden öffentlichen Interessen entgegen. Die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt wandte sich gegen den Aufschub des Vollzuges und brachte vor, mit Bescheid vom 9. April 2009 sei die Pflichtversicherung der Beschwerdeführerin in der Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung nach dem BSVG rechts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG §35 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; VwGG §30 Abs2; VwGG § 30 heute VwGG § 30 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 30 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwa... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG; B-VG Art18 Abs1;GSVG 1978;VwRallg; B-VG Art. 18 heute B-VG Art. 18 gültig ab 01.07.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Dezember 2005 hat die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der Beschwerdeführerin gemäß § 27 GSVG die Nachentrichtung von Beiträgen zur Pensionsversicherung vorgeschrieben, und zwar für das Jahr 2001 in Höhe von EUR 713,26 und für das Jahr 2002 in Höhe von EUR 649,20, gesamt somit EUR 1.362,46. Mit Bescheid vom 6. Dezember 2005 hat die mitbeteiligte Sozialversicherungsanstalt der Beschwerdeführerin gemäß Paragraph 27, GSVG die Nachentrichtung von Beiträgen zur... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der beschwerdeführenden Partei die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für die beschwerdeführende Partei ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag der beschwerdeführenden Partei di... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende W... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug des Bescheides für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Gemäß Paragraph 30, Absatz 2, VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit... mehr lesen...
I. römisch eins. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 31. Juli 2002 wurden die Anträge des Beschwerdeführers, eines jugoslawischen Staatsangehörigen, vom 25. (richtig: 21.) August 1999 und vom 6. September 2001 auf Aufhebung des von der belangten Behörde mit Bescheid vom 9. Dezember 1998 gemäß § 36 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 2 FrG für die Dauer von zehn Jahren erlassenen Aufenthalt... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 25 Abs. 1 AlVG zur Rückzahlung des in der Zeit vom 1. Oktober 1985 bis 3. März 1986 zu Unrecht empfangenen Arbeitslosengeldes im Betrag von S 50.049,-- verpflichtet. Nach der Begründung: sei der Beschwerdeführer vom 6. August 1985 bis 3. März 1986 im Bezug des Arbeitslosengeldes gestanden. Ab 1. Oktober 1985 habe er (als ehemaliger Gendarmeriebeamter) gleichzeitig einen Ruhegenuß aus einem Die... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 3. April 1986 wurde die Versicherungspflicht des Beschwerdeführers in der Pensionsversicherung der Bauern gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 Z. 1, Abs. 2 und Abs. 3 BSVG in der Zeit vom 1. November 1984 bis laufend festgestellt. Der Beschwerdeführer sei Rechtsanwalt und führe unbestritten seit 11. November 1984 einen land(forst)wirtschaftlichen Betrieb mit einem 33.000 Schilling übersteige... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1469/62 E 5. Dezember 1962 RS 2 Stammrechtssatz Das Wesen der Sozialversicherung besteht in der Schaffung von Riskengemeinschaften, die die gegenseitige Verbundenheit des einzelnen und der Gemeinschaft und ihr wechselseitiges Eintreten füreinander in den Notfällen des Lebens bezwecken, wobei keineswegs jeder Beitra... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz:
Die auf dem Gebiete des Sozialversicherungsrechtes ergangenen Vorschriften können den VwGH für den Bereich des Steuerrechtes schon deshalb nicht zu einer anderen Beurteilung veranlassen, weil die Erlassung dieser Rechtsnormen auf völlig anderen Erwägungen beruht als das für die Entscheidung einer lohnsteuerrechtlichen Streitfrage aus... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz:
Eine Beitragsleistung zur Sozialversicherung kann auch dann nicht als den guten Sitten widersprechend und mit den Intentionen des Gesetzgebers in Widerspruch stehend angesehen werden, wenn ihr keine Leistungsansprüche gegenüberstehen. Es ist nicht sittenwidrig, wenn die Sozialversicherung durch Schaffung von Riskengemeinschaften die ... mehr lesen...
Hinsichtlich des der gegenständlichen Beschwerde zu Grunde liegenden Sachverhaltes kann der Verwaltungsgerichtshof - um Wiederholungen zu vermeiden - auf die eingehende Darstellung des Sachverhaltes (in der gegenständlichen Rechtssache verweisen, die er in seinem Erkenntnisse vom 23. Juni 1964, Zl. 170/64, gegeben hat. Mit diesem Erkenntnisse war über die Beschwerde der beiden Beschwerdeführer der in der gleichen Rechtssache erlassene Bescheid der belangten Behörde vom 17. Juni 1963 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; AVG §63 Abs5; AVG § 63 heute AVG § 63 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 AVG § 63 gültig von 01.01.1999 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 158/1998 ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz:
Es kann überhaupt nicht als sittenwidrig bezeichnet werden, wenn in der Sozialversicherung durch die Schaffung von Riskengemeinschaften eine gegenseitige Verbundenheit des einzelnen mit der Gemeinschaft erzielt und ein wechselseitiges Eintreten für einander in den Notfällen des Lebens ermöglicht wird.
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Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG; B-VG Art7; B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §4;ASVG; ASVG § 4 heute ASVG § 4 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2022 ASVG § 4 gültig von 01.09.2016 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2016 ... mehr lesen...
Index: 61/01 Familienlastenausgleich66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;FamLAG 1967 §15 Abs2;FamLAG 1967 §17 Abs2;KBG;
Rechtssatz:
Eine analoge Anwendung von Vorschriften des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes im Bereich des Familienlastenausgleichsgesetzes oder des Kinderbeihilfengesetzes ist mangels einer in diesen Gesetzen enthaltenen diesbezüglichen Anordnung nicht zu lässig.
... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG;
Rechtssatz: Für die durch öffentliches Recht geregelte Frage der Versicherungszugehörigkeit kann wie bei der Versicherungspflicht der Grundsatz, daß es nicht auf die zivilrechtliche Gestaltungsweise sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse anzukommen habe, nicht außer Betracht bleiben und die Beantwortung dieser Frage ist von Art und Umfang des ... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG;GSPVG §2 Abs1;GSPVG §3 Abs1;GSPVG;
Rechtssatz:
Sowohl die Versicherungspflicht als auch die Ausnahme von der Versicherungspflicht nach dem GSPVG tritt mangels einer anderen Regelung kraft Gesetzes ein und kann daher durch Vereinbarungen, welcher Art immer, nicht beeinflußt werden. Einer Beitragsvorschreibung... mehr lesen...