RS Vwgh 1963/2/13 1378/62

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Veröffentlicht am 13.02.1963
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ASVG;
GSPVG §2 Abs1;
GSPVG §3 Abs1;
GSPVG;

Rechtssatz

Sowohl die Versicherungspflicht als auch die Ausnahme von der Versicherungspflicht nach dem GSPVG tritt mangels einer anderen Regelung kraft Gesetzes ein und kann daher durch Vereinbarungen, welcher Art immer, nicht beeinflußt werden. Einer Beitragsvorschreibung durch den Sozialversicherungsträger und die Bezahlung dieser Beiträge begründet daher nicht die Versicherungspflicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001378.X01

Im RIS seit

14.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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